Pres­se­mit­tei­lung

2018 / 0260 - 17.08.2018

Schülerfahrausweis für das Schuljahr 2018/2019

Die Schülerfahrausweise werden bei rechtzeitiger Antragstellung (01.03.2018, davon ausgenommen Übergänge in die Klassen 1, 7 und 11) grundsätzlich bis zum Beginn des neuen Schuljahres an die Schulen innerhalb des LDS oder – wenn dem Antrag ein frankierter Rückumschlag beigelegt wurde oder es sich um eine Schule außerhalb des LDS handelt – direkt an die Antragsteller versandt.

Sollte der Schülerfahrausweis am ersten Schultag nicht vorliegen, können bis zu dessen Erhalt die Fahrkarten (empfohlen werden Wochenfahrkarten) für die Fahrten zwischen dem Wohnort und der Schule gekauft und zur Kostenerstattung beim Amt für Schulverwaltung eingereicht werden.

Hierzu ist der „Antrag auf Fahrkostenerstattung“ (abrufbar auf www.dahme-spreewalde.info) vollständig auszufüllen und die chronologisch aufgeklebten Originalfahrscheine beizufügen, sodass eine zeitnahe Bearbeitung erfolgen kann und die Vollständigkeit der Unterlagen sichergestellt ist.

Dies gilt nicht für Anträge, die nach Schulbeginn eingereicht werden. Die morgendliche Hinfahrt zur Schule am ersten Schultag (20.08.2018) ist kostenlos.