Pres­se­mit­tei­lung

2017 / 0253 - 29.08.2017

Schülerfahrausweis für das Schuljahr 2017/2018

Die Schülerfahrausweise werden grundsätzlich bis zum Beginn des neuen Schuljahres an die Schulen oder – wenn dem Antrag ein frankierter Rückumschlag beigelegt wurde – direkt an die Antragsteller versandt. Sollte der Schülerfahrausweis am ersten Schultag nicht in der Schule vorliegen, können bis zu dessen Erhalt die Fahrkarten für die Fahrten zwischen dem Wohnort und der Schule gekauft und zur Kostenerstattung beim Amt für Bildung, Sport und Kultur eingereicht werden. Hierzu ist der „ Antrag auf Fahrkostenerstattung“ vollständig auszufüllen und die chronologisch aufgeklebten Originalfahrscheine beizufügen, sodass eine zeitnahe Bearbeitung erfolgen kann und die Vollständigkeit der Unterlagen sichergestellt ist. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Amtes für Bildung, Sport und Kultur zur Verfügung.

Antrag auf Fahrkostenerstattung