Schülerbeförderung: Anträge jetzt beim Landkreis stellen
Ab sofort können Schülerfahrausweise sowie die Einrichtung einer Schülerspezialbeförderung für das Schuljahr 2019/2020 beim Amt für Schulverwaltung des Landkreises Dahme-Spreewald und in den Schulsekretariaten beantragt werden. Antragsformulare, Informationsblätter sowie die Schülerbeförderungssatzung sind unter www.dahme-spreewald.info (Bereich: Bildung/Schülerbeförderung) abrufbar.
Der vollständig ausgefüllte Antrag ist spätestens bis zum 01. März 2019 (ausgenommen Einschüler/innen und bei Übergängen von Klassen 6 zu 7 und 10 zu 11) über die Schulen oder direkt an das Amt für Schulverwaltung, Beethovenweg 14, 15907 Lübben zu senden.
Neu ist der Bewilligungszeitraum: Bisher wurden Schülerfahrausweise immer nur für ein Jahr bewilligt. Nun ist der Bewilligungszeitraum von der Klassenstufe oder aber von Geschwisterkindern abhängig. Wenn beispielsweise ein Zweitklässler einen Anspruch auf den Schülerfahrausweis hat, ist davon auszugehen, dass das Kind bis zum Ende der 6. Klasse die Grundschule besucht. Somit wird der Fahrausweis auch bis zum Ende der 6. Klasse genehmigt. Der zu tragendende Eigenanteil der Kosten ist jedoch jedes Jahr fällig − jeweils bis zum 31. Mai eines Jahres.
Ein neuer Antrag wird nur bei einem Schulwechsel, Umzug, der Einschulung oder dem Übergang zur 7. Klasse beziehungsweise 11. Klasse gestellt.
Wird der vollständige Antrag nicht fristgemäß gestellt, kann die Ausstellung des Fahrausweises oder die Einrichtung der Schülerspezialbeförderung zum Schuljahresbeginn nicht garantiert werden. Unvollständig ausgefüllte Anträge können nicht bearbeitet werden und werden zur Vervollständigung zurückgesandt. E-Mail-Anfragen sind zu richten an schuelerbefoerderung@dahme-spreewald.de.