Pres­se­mit­tei­lung

2024 / 0018 - 31.01.2024

Schülerbeförderung 2024/2025: Anträge jetzt beim Landkreis stellen

Abgabefrist für Antragsformular für das Schuljahr 2024/2025 läuft bis zum 1. März 2024

Vorderseite des Schülerfahrausweises

Durch die Einrichtung der mehrjährigen Bescheidung ist die Antragstellung zum Bezug eines Schülerfahrausweises oder auf Einrichtung einer Schülerspezialbeförderung nur noch erforderlich, wenn Schülerinnen und Schüler erstmalig die Schule im Schuljahr 2024/2025 (1. Klasse) besuchen, wenn ein Wechsel der Schule oder des Wohnortes sowie der Übergang in die 7. Klasse beziehungsweise in die 11. Klasse erfolgt. Bitte beachten Sie, dass es in Sonderfällen auch möglich ist, dass die Bewilligung bereits in dem Schuljahr 2023/2024 abläuft. Der Bewilligungszeitraum kann im aktuellen Bescheid zur Schülerbeförderung eingesehen werden.

Der Landkreis Dahme-Spreewald bittet alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler sowie deren Personensorgeberechtigte ihren Antrag zum Bezug eines Schülerfahrausweises oder Antrag auf Einrichtung einer Schülerspezialbeförderung beim Amt für Schulverwaltung schnellstmöglich einzureichen.

Das notwendige Antragsformular sowie das Informationsblatt zu den Anträgen sind auf www.dahme-spree­wald.info erhältlich. Der vollständig ausgefüllte Antrag soll bis zum 1. März 2024 bzw. unverzüglich nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens an das Amt für Schulverwaltung (Reutergasse 12, 15907 Lübben) übermittelt werden. Unvollständig ausgefüllte Anträge können leider nicht bearbeitet werden und müssen zur Vervollständigung zurückgesandt werden.

Bei Fragen und weiterem Informationsbedarf helfen die Mitarbeiterinnen des Amtes für Schulverwaltung gerne per Telefon (Schülerbeförderung: 03546 20-2429 oder -2439 / Spezialbeförderung: 03546 20-2210 oder -2425) zu den Sprechzeiten oder per E-Mail an schue­ler­be­foer­de­rung@dahme-spree­wald.de weiter.