Schülerbeförderung 2022/2023: Anträge jetzt beim Landkreis stellen
In Vorbereitung auf die Schülerbeförderung im Schuljahr 2022/2023 bittet der Landkreis Dahme-Spreewald alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler sowie deren Personensorgeberechtigte ihren Antrag zum Bezug eines Schülerfahrausweises oder Antrag auf Einrichtung einer Schülerspezialbeförderung beim Amt für Schulverwaltung schnellstmöglich einzureichen.
Das notwendige Antragsformular sowie das Informationsblatt zu den Anträgen sind auf www.dahme-spreewald.info erhältlich. Der vollständig ausgefüllte Antrag soll bis zum 01. März 2022 bitte über die Schulen eingereicht oder direkt an das Amt für Schulverwaltung (Reutergasse 12, 15907 Lübben) übermittelt werden. Unvollständig ausgefüllte Anträge können leider nicht bearbeitet werden und müssen zur Vervollständigung zurückgesandt werden.
Durch die Einrichtung der mehrjährigen Bescheidung im Schuljahr 2019/20 ist die Antragstellung nur noch erforderlich, wenn Schülerinnen und Schüler erstmalig die Schule im Schuljahr 2022/2023 (1. Klasse) besuchen, wenn ein Wechsel der Schule oder des Wohnortes sowie der Übergang in die 7. Klasse beziehungsweise in die 11. Klasse erfolgt. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der Geschwisterregelung sowie der Eigenanteilspflicht in den vergangenen Schuljahren möglich ist, dass die Bewilligung bereits in dem Schuljahr 2021/2022 abläuft. Der Bewilligungszeitraum kann im aktuellen Bescheid zur Schülerbeförderung eingesehen werden.
Bei Fragen und weiterem Informationsbedarf helfen die Mitarbeiterinnen des Amtes für Schulverwaltung gerne per Telefon zu den Sprechzeiten am
- Dienstag: 08.00-12.00 Uhr / 13.00-18.00 Uhr
- Donnerstag:08.00-12.00 Uhr / 13.00-16.00 Uhr
- Schülerbeförderung: 03546 20-2429 oder -2439
- Spezialbeförderung: 03546 20-2210 oder -2425
oder per E-Mail an schuelerbefoerderung@dahme-spreewald.de weiter.
Beide Antragsformulare finden Sie hier:
Antrag zum Bezug eines Schülerfahrausweises
Antrag auf Schülerspezialbeförderung