2004 / 0065 -
07.06.2004
Nutzung von Stilllegungsflächen
Nutzung von Stilllegungsflächen
Der Verwaltungsausschuss Getreide hat dem Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt, dass der Aufwuchs auf stillgelegten Flächen zur Verfütterung genutzt werden darf.
Die Ausnahmegenehmigung kann mit sofortiger Wirkung vom Amt für Landwirtschaft unternehmensbezogen erteilt werden, wenn der Bewirtschafter eine formlose Anzeige einreicht. Alle weiteren Stilllegungsauflagen bleiben von der Ausnahme unberührt und sind bis zum 31. August 2004 einzuhalten.