Pres­se­mit­tei­lung

2006 / 0136 - 31.08.2006

Nutzung für Feuerwehrgerätehaus in Schulzendorf untersagt

Nutzung für Feuerwehrgerätehaus in Schulzendorf untersagt

Im Rechtsstreit um den Standort des Feuerwehrgerätehauses in Schulzendorf hat das Verwaltungsgericht Cottbus mit Beschluss vom 16. August 2006 festgelegt, dass die Nutzungsuntersagung für das Feuerwehrgerätehaus innerhalb von zwei Wochen durch den Landkreis zu verfügen ist. Daraufhin hat die untere Bauaufsichtsbehörde in einer Ordnungsverfügung vom 29. August 2006 der Gemeinde Schulzendorf die Nutzung der baulichen Anlage als Feuerwehrgerätehaus auf dem Grundstück in der Walther-Rathenau-Str. untersagt. Laut dieser Ordnungsverfügung ist die Nutzung innerhalb von neun Monaten einzustellen. Da die Gemeinde Aufgaben nach dem Brandschutzgesetz zu erfüllen hat, wurde eine sofortige Nutzungsuntersagung nicht ausgesprochen.
Hintergrund ist ein jahrelanger Streit mit dem Nachbarn, der sich durch den Feuerwehrbetrieb belästigt fühlt.
Bereits seit Anfang des Jahres sind der Landkreis und die Gemeinde Schulzendorf bemüht, nach geeigneten Alternativen zu suchen.