Pres­se­mit­tei­lung

2026 / 0134 - 07.07.2026

Nutzung des virtuellen Bauamtes

Planung Baubesprechung

Das Vierte Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung ist am 29. Juni 2026 bekannt gemacht worden. Aufgrund der Änderung unter § 68 Abs. 1 Satz 2 BbgBO sind ab sofort alle Bauanträge elektronisch über das virtuelle Bauamt des Landes Brandenburg einzureichen.

Das Bauordnungsamt des Landkreises Dahme-Spreewald bittet alle Bauherrinnen und Bauherrn sowie Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser, sich vor der Antragstellung auf der Internetseite des Landkreises zu informieren. Dort stehen unter dem Bereich Bauordnungsamt "Hinweise zur Einreichung eines digitalen Bauantrages" sowie die Verlinkung zum "virtuelles Bauamt des Landes Brandenburg" hinterlegt.

Mit der digitalen Antragstellung sollen die Verfahren vereinfacht, beschleunigt und medienbruchfrei gestaltet werden. Das Bauordnungsamt empfiehlt daher, sich frühzeitig mit den Anforderungen an die elektronische Einreichung vertraut zu machen.