Newcastle-Krankheit in Dahme-Spreewald breitet sich aus
Nachdem bereits Ausbrüche der hochansteckenden Geflügelkrankheit in Bestensee und Zeesen gemeldet wurden, ist das Newcastle-Disease-Virus (NDV) nun auch in einem anderen Betriebsteil der gewerblichen Legehennenhaltung in Bestensee nachgewiesen worden. Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Dahme-Spreewald hat die tierschutzgerechte Tötung im betroffenen Ausbruchsbestand (ca. 49.500 Tiere) angeordnet. Das neue Ausbruchsgeschehen wird auch in die laufenden epidemiologischen Ermittlungen einbezogen.
„Wir mussten die Restriktionszonen im Landkreis Dahme-Spreewald noch einmal erweitern. Auch der Fall aus dem Nachbarlandkreis Oder-Spree trifft uns. Es gilt daher ab sofort eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung“, informiert Stefan Wichary, Beigeordneter und Dezernent für Veterinärwesen und Verbraucherschutz.
Die Schutz- und Überwachungszone, in denen erhöhte Hygiene- und Kontrollmaßnahmen gelten sind Folgende:
Erweiterung der Sperrzone
- Gemeinde Bestensee und Ortsteil Pätz
- Stadt Mittenwalde und Ortsteile Gallun, Motzen, Schenkendorf
- Stadt Königs Wusterhausen und Ortsteile Deutsch Wusterhausen, Zeesen und Senzig
- Gemeinde Heidesee mit Ortsteil Gräbendorf
- Amt Schenkenländchen Ortsteil Groß Köris*
Erweiterung der Überwachungszone
- Gemeinde Bestensee und Ortsteil Pätz;
- Stadt Mittenwalde und Ortsteile Brusendorf, Gallun, Motzen, Ragow, Schenkendorf, Telz, Töpchin;
- Stadt Königs Wusterhausen und Ortsteile Deutsch Wusterhausen, Kablow, Niederlehme, Senzig, Wernsdorf, Zeesen, Zernsdorf
- Gemeinde Heidesee Ortsteile Bindow, Blossin, Dannenreich, Dolgenbrodt, Friedersdorf, Gräbendorf, Gussow
- Stadt Wildau
- Gemeinde Schönefeld Ortsteil Kiekebusch und Rotberg
- Gemeinde Eichwalde
- Gemeinde Schulzendorf
- Gemeinde Zeuthen mit Ortsteil Miersdorf
- Amt Schenkenländchen Ortsteile Egsdorf, Groß Köris, Klein Köris, Löpten*, Schwerin, Teupitz
- Landkreis Teltow-Fläming: Zossen und Rangsdorf
- Landkreis Oder-Spree Spreenhagen
- Berlin-Schmöckwitz
*Erweiterung der Sperr- und Überwachungszone
Das bedeutet strikte Stallpflicht in der Schutz- und Überwachungszone. Verbringungsverbot von gehaltenen Vögeln, Fleisch, Eiern und Bruteiern. Die Durchführung von Geflügelmessen, -märkten, Tierschauen ist untersagt. Tierhalter sind aufgerufen ihre Tiere zu beobachten und bei Auftreten von Symptomen sofort das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Dahme-Spreewald zu informieren.
Telefon: 03546 20-1613
E-Mail: veterinaeramt@dahme-spreewald.de
Zur Durchführung der tierseuchenrechtlich notwendigen Maßnahmen muss die aktuelle Straßensperrung in Bestensee noch bis voraussichtlich 25. März 2026 bestehen bleiben.
Tierseuchenallgemeinverfügung
