Pres­se­mit­tei­lung

2026 / 0051 - 17.03.2026

Newcastle-Krankheit in Dahme-Spreewald breitet sich aus

Restriktionszone Newcastle-Ausbruch

Nachdem bereits Ausbrüche der hochansteckenden Geflügelkrankheit in Bestensee und Zeesen gemeldet wurden, ist das Newcastle-Disease-Virus (NDV) nun auch in einem anderen Betriebsteil der gewerblichen Legehennenhaltung in Bestensee nachgewiesen worden. Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Dahme-Spreewald hat die tierschutzgerechte Tötung im betroffenen Ausbruchsbestand (ca. 49.500 Tiere) angeordnet. Das neue Ausbruchsgeschehen wird auch in die laufenden epidemiologischen Ermittlungen einbezogen.

„Wir mussten die Restriktionszonen im Landkreis Dahme-Spreewald noch einmal erweitern. Auch der Fall aus dem Nachbarlandkreis Oder-Spree trifft uns. Es gilt daher ab sofort eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung“, informiert Stefan Wichary, Beigeordneter und Dezernent für Veterinärwesen und Verbraucherschutz.

Die Schutz- und Überwachungszone, in denen erhöhte Hygiene- und Kontrollmaßnahmen gelten sind Folgende:

Erweiterung der Sperrzone

  • Gemeinde Bestensee und Ortsteil Pätz
  • Stadt Mittenwalde und Ortsteile Gallun, Motzen, Schenkendorf
  • Stadt Königs Wusterhausen und Ortsteile Deutsch Wusterhausen, Zeesen und Senzig
  • Gemeinde Heidesee mit Ortsteil Gräbendorf
  • Amt Schenkenländchen Ortsteil Groß Köris*

Erweiterung der Überwachungszone

  • Gemeinde Bestensee und Ortsteil Pätz;
  • Stadt Mittenwalde und Ortsteile Brusendorf, Gallun, Motzen, Ragow, Schenkendorf, Telz, Töpchin;
  • Stadt Königs Wusterhausen und Ortsteile Deutsch Wusterhausen, Kablow, Niederlehme, Senzig, Wernsdorf, Zeesen, Zernsdorf
  • Gemeinde Heidesee Ortsteile Bindow, Blossin, Dannenreich, Dolgenbrodt, Friedersdorf, Gräbendorf, Gussow
  • Stadt Wildau
  • Gemeinde Schönefeld Ortsteil Kiekebusch und Rotberg
  • Gemeinde Eichwalde
  • Gemeinde Schulzendorf
  • Gemeinde Zeuthen mit Ortsteil Miersdorf
  • Amt Schenkenländchen Ortsteile Egsdorf, Groß Köris, Klein Köris, Löpten*, Schwerin, Teupitz
  • Landkreis Teltow-Fläming: Zossen und Rangsdorf
  • Landkreis Oder-Spree Spreenhagen
  • Berlin-Schmöckwitz

*Erweiterung der Sperr- und Überwachungszone

Das bedeutet strikte Stallpflicht in der Schutz- und Überwachungszone. Verbringungsverbot von gehaltenen Vögeln, Fleisch, Eiern und Bruteiern. Die Durchführung von Geflügelmessen, -märkten, Tierschauen ist untersagt. Tierhalter sind aufgerufen ihre Tiere zu beobachten und bei Auftreten von Symptomen sofort das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Dahme-Spreewald zu informieren.

Telefon: 03546 20-1613
E-Mail: vete­ri­nae­r­am­t@dahme-spree­wald.de

Zur Durchführung der tierseuchenrechtlich notwendigen Maßnahmen muss die aktuelle Straßensperrung in Bestensee noch bis voraussichtlich 25. März 2026 bestehen bleiben.

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