Pres­se­mit­tei­lung

2026 / 0078 - 05.05.2026

Newcastle-Ausbruch in Dahme-Spreewald: weitere Schutzmaßnahmen

Land ergreift weitere Schutzmaßnahmen zur Eindämmung

Hahn

Zur Eindämmung des Newcastle-Ausbruchs im Landkreis Dahme-Spreewald hat das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg zusätzliche Maßnahmen angeordnet. Diese wurden in der letzten Woche per Erlass festgelegt und gelten ergänzend zu den bereits bestehenden Regelungen in den Sperr- und Überwachungszonen auch außerhalb des Restriktionsgebietes.

Ab sofort treten landkreisweit weitere Schutzmaßnahmen in Kraft. So untersagt das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises sämtliche Geflügelschauen sowie Veranstaltungen mit Geflügel, darunter Märkte, Messen und Taubenauflässe. Die entsprechende Tier­seu­che­n­all­ge­mein­ver­fü­gung Nr. 09/2026 gilt ab heute.

Seit Anfang März 2026 wurden im Landkreis mehrere Ausbrüche der hochansteckenden Geflügelkrankheit Newcastle Disease festgestellt. In den vergangenen 14 Tagen sind zwar keine neuen Fälle hinzugekommen, dennoch bleibt die Lage angespannt und wird weiterhin intensiv überwacht.

Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz ruft alle Geflügelhalter eindringlich zur Mithilfe auf. Insbesondere wird nochmals auf die bestehende Impfpflicht für Hühner und Puten hingewiesen. Tierhalter sollten den Impfschutz ihrer Bestände überprüfen, Ställe vor unbefugtem Betreten sichern und strikt zwischen Stall- und Straßenkleidung trennen.

Das Virus kann über infizierte Tiere, Eier, Futter oder Schadnager sowie durch kontaminierte Kleidung, Geräte und Fahrzeuge verbreitet werden. Die Impfung erfolgt in der Regel über das Trinkwasser oder durch Injektion durch einen Tierarzt. Geflügelhalter werden gebeten, sich hierzu an ihren Tierarzt oder an örtliche Geflügelverbände zu wenden.

„Die landkreisweit angeordneten Maßnahmen sind ein entscheidender Schritt, um eine weitere Ausbreitung der Newcastle-Krankheit wirksam zu verhindern. Auch außerhalb der bisherigen Restriktionszonen müssen wir jetzt gemeinsam handeln und konsequent auf höchste Biosicherheit achten. Ich bitte alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter im Landkreis, diese Vorgaben ernst zu nehmen und aktiv umzusetzen.“, sagt Dr. Jana Guth, Amtstierärztin und Amtsleiterin des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz in Dahme-Spreewald.

Tierhalter sind außerdem aufgefordert, ihre Tiere aufmerksam zu beobachten und bei Krankheitssymptomen umgehend das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Dahme-Spreewald zu informieren.

Telefon: 03546 20-1613
E-Mail: vete­ri­nae­r­am­t@dahme-spree­wald.de

Um Hinweise auf neue Informationen zur Newcastle-Krankheit auf der Webseite des Landkreises zu erhalten, wurde ein E-Mail-Verteiler eingerichtet. So besteht für alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, zeitnah über neue Entwicklungen, Schutzmaßnahmen und Kontrollmaßnahmen informiert zu werden. Anmeldung unter: https://www.dahme-spree­wald.de/de/verwal­tung/verwal­tungs­struktur/dezer­nat2/vete­ri­nae­r­wesen/newcastle-krank­heit-nd/