Pres­se­mit­tei­lung

2026 / 0091 - 22.05.2026

Newcastle-Ausbruch in Dahme-Spreewald unter Kontrolle

Nach Abschluss aller notwendigen Maßnahmen und Kontrollen werden die Tierseuchenallgemeinverfügungen Nr. 05/2026 und Nr. 08/2026, die aufgrund der Ausbrüche der Newcastle Krankheit in Geflügelhaltungen in Bestensee und Königs Wusterhausen erlassen wurden, mit Wirkung zum 23. Mai 2026 voll­ständig aufge­hoben. Damit entfallen alle in diesen Allgemeinverfügungen angeordneten Maßnahmen, auch die Aufstellungspflicht für Geflügel. Am 4. März 2026 ist im Landkreis Dahme-Spreewald erstmals ein Ausbruch der Newcastle Disease in einem Geflügelbestand festgestellt worden.

Im Landkreis Dahme-Spreewald gelten damit noch Tierseuchenallgemeinverfügungen Nr. 06/2026 und Nr. 09/2026. Die Tier­seu­che­n­all­ge­mein­ver­fü­gung Nr. 06/2026 geht auf einen Ausbruch der Newcastle Krankheit im Landkreis Oder-Spree zurück und betrifft den in den Landkreis Dahme-Spreewald hineinragenden Teil der dort festgelegten Überwachungszone. Die Tier­seu­che­n­all­ge­mein­ver­fü­gung Nr. 09/2026 enthält zusätzlich durch das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg angeordnete Maßnahmen. Unter anderem bleiben Veranstaltungen mit Geflügel weiterhin im gesamten Landkreis Dahme-Spreewald verboten. 

Der Beigeordnete und für das Veterinärwesen zuständige Dezernent Stefan Wichary zeigt sich sehr erleichtert: "Nach fast drei Monaten intensiver Tierseuchenbekämpfung ist die Aufhebung von den Restriktionszonen ein wichtiger Schritt in Richtung Normalisierung. Die Aufhebung ist nun möglich, da seit dem 7. April keine weiteren Seuchenausbrüche festgestellt wurden und alle Untersuchungen bei den Geflügelhaltern im Restriktionsgebiet ohne Befund auf das Newcastle Virus abgeschlossen werden konnten.“

Beim Ausbruch der Newcastle Krankheit hier in Dahme-Spreewald handelt es sich um ein Tierseuchengeschehen in einem noch nie dagewesenen Ausmaß. Im Landkreis wurden innerhalb von fünf Wochen insgesamt 21 Ausbrüche festgestellt und bestätigt. Bei dieser Anzahl, den damit verbundenen Bekämpfungsmaßnahmen und den aufgrund der vielen Kleinsthaltungen mit Geflügel in den Restriktionszonen notwendigen Kontrollen war eine Mammutaufgabe zu bewältigen.

„Ich möchte mich auch ausdrücklich bei allen Geflügelhaltern im Landkreis, und besonders bei den von uns kontrollierten Haltern, für ihre Kooperation und ihr Verständnis bedanken. So war es mir und meinen Kolleginnen und Kollegen möglich, die mehr als 600 notwendigen Kontrollen zügig durchzuführen“, sagt Dr. Jana Guth, Amtstierärztin im Landkreis Dahme Spreewald. „Dabei hatten wir Unterstützung durch Kontrollteams aus anderen Landkreisen und nicht zuletzt von praktizierenden Tierärzten. Ohne die Hilfe und das Verständnis aller hätten wir die Restriktionen nicht aufheben können."

Die Aufhebung der Restriktionszonen und den dort angeordneten Maßregeln bedeutet noch nicht die Gestattung der Wiederbelegung mit Tieren bei den betroffenen Betrieben. Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz bittet weiterhin alle Geflügelhalter einschließlich Hobbyhalter dringend, wachsam zu bleiben und auf die Biosicherheitsmaßnahmen zu achten. Zu den notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen gehört beispielsweise, Futter, Einstreu und für das Nutzgeflügel bereitgestellte Wasser für Wildvögel unzugänglich zu machen. Regenwasser ist daher als Tränkwasser für das Geflügel nicht geeignet. Bei Eintritt in den Geflügelbereich sollte nur eigens dafür vorgehaltenes Schuhwerk oder aber Überziehschuhe (z. B. Regenfüßlinge) angezogen werden. Nur bei konsequenter Einhaltung aller vorgenannten Maßnahmen kann das eigene Geflügel größtmöglich geschützt werden.

Hintergrund:

Zur Aufhebung aller Restriktionszonen aufgrund der Newcastle Krankheit gilt ein Mindestbekämpfungszeit von 30 Tagen nach der vorläufigen Reinigung und Desinfektion des letzten Ausbruchsbetriebes. Zudem sind alle Geflügelhaltungen im 3-Kilometer-Bereich der Schutzzone und zusätzlich eine repräsentative Anzahl im 10-Kilometer-Bereich der Überwachungszone zu kontrollieren. Die Aufhebung der Restriktionszonen und den dort angeordneten Maßregeln beinhaltet noch nicht die Gestattung der Wiederbelegung mit Tieren bei den betroffenen Betrieben. Hier dauern die notwendigen Arbeiten der Geflügelhalter und des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz weiterhin an.