Pres­se­mit­tei­lung

2013 / 0343 - 23.12.2013

Neuer Vordruck für Wohnberechtigungsschein

Mit Erlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 28. November 2013, veröffentlicht im Amtsblatt für Brandenburg Nummer 52 vom 18. Dezember 2013 ist der dort veröffentlichte Vordruck zur Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines ab 19. Dezember 2013 als amtlicher Vordruck einheitlich im Land Brandenburg zu verwenden.
Für die Antragstellerinnen und Antragsteller wird es damit zu Erleichterungen bei der Antragstellung kommen, da neben der Möglichkeit der vor Ort Beantragung bei der zuständigen Stelle (Stadt oder Gemeinde) eine weitere Bezugsmöglichkeit des Formulars über die Internetseite des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft eröffnet wird.
Bis zum 31. März 2014 besteht aber noch die Möglichkeit, bisher verwendete Vordrucke aufzubrauchen.
Auch für die zuständigen Stellen soll damit eine Arbeitserleichterung im Beantragungsverfahren geschaffen werden, die letztendlich zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes führen soll.
Die Antragsformulare stehen zunächst in der im Amtsblatt veröffentlichten Druckversion zur Verfügung.

PDF-Antragsformular

Als weiterer Schritt ist dann die elektronische Dateneingabe, der barrierefreie Zugang mit Speicher- und Druckmöglichkeit vorgesehen. Ziel ist es, schrittweise auch eine Online-Antragstellung, Bearbeitung und Bescheiderteilung zu ermöglichen.