Pres­se­mit­tei­lung

2018 / 0097 - 23.03.2018

Neue Regelung für Schülerbeförderung im Landkreis Dahme-Spreewald

Nach langer und gründlicher Diskussion hat der Kreistag des Landkreises Dahme-Spreewald in seiner jüngsten Sitzung am 21. März 2018  die Änderung der Schülerbeförderungssatzung des LDS zum Schuljahr 2018/2019 beschlossen.

Hauptänderungspunkte sind:

1. die Reduzierung der zumutbaren Beförderungszeiten mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf 45 Minuten für eine einfache Fahrt und der Wartezeit vor/nach dem Unterricht auf 30 Minuten für Schüler/innen der Primarstufe bzw. auf 60 Minuten für eine einfache Fahrzeit und 45 Minuten Wartezeit für Schüler/innen der Sekundarstufe,

2. die Einrichtung des  Schülerspezialverkehrs grundsätzlich nur noch zur nächstgelegenen weiterführenden allgemeinbildenden Schule der entsprechenden Schulform sowie (wie bisher) zur zuständigen Grundschule und

3. der Bestandsschutz für Anspruchsberechtigte des Schülerspezialverkehrs zu einer nicht nächstgelegenen weiterführenden allgemeinbildenden Schule, soweit der Anspruch bereits am 31.07.2018 bestanden hat. 

Die Frist für die Einreichung der vollständigen Anträge war der 01.03.2018 (ausgenommen Einschüler/innen sowie Schüler/innen beim Wechsel in die 7. bzw. 11. Klasse). Noch nicht eingereichte Anträge sind schnellstmöglich beim Amt für Schulverwaltung, Beethovenweg 14, 15907 Lübben einzureichen.