Pres­se­mit­tei­lung

2005 / 0154 - 22.09.2005

Neue Kraftfahrzeugpapiere ab 1. Oktober 2005

Neue Kraftfahrzeugpapiere ab 01.10.2005


Die Bundesrepublik Deutschland führt am 01.10.2005 die EU-harmonisierten Zulassungsdokumente ein. Von diesem Tag an werden in den Zulassungsbehörden die neuen Zulassungsdokumente ausgestellt, und zwar, die Zulassungsbescheinigung Teil I (sie ersetzt den Fahrzeugschein) und die Zulassungsbescheinigung Teil II (sie ersetzt den Fahrzeugbrief).

Für den Bürger ändert sich zunächst nichts. Dokumente für bereits zugelassene Fahrzeuge behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Ein Zwangsumtausch ist nicht vorgesehen.

Sollte jedoch ein Fahrzeug ab dem 01.10.2005 den Halter wechseln, so muss sowohl die Zulassungsbescheinigung Teil I als auch die Zulassungsbescheinigung Teil II neu ausgestellt werden, weil der Gesetzgeber eine paarige Ausstellung der Fahrzeugdokumente fordert. Das bedeutet, ein gleichzeitiges Bestehen von alten und neuen Papieren zu einem Fahrzeug ist nicht möglich. Nur so kann die Rechtssicherheit im In- und Ausland sichergestellt werden.

Auf Grund dieser Umstellung und gleichzeitiger technischer änderungen bleiben die Zulassungsstellen in Königs Wusterhausen und Lübben am 30.09.2005 geschlossen.

Sollten Rückfragen zu der Einführung der neuen Fahrzeugdokumente bestehen, erteilt das Straßenverkehrsamt unter der Telefonnummer 03375/ 26 26 71 Auskünfte.