Pres­se­mit­tei­lung

2007 / 0111 - 20.08.2007

Neue Gebühren für Amtshandlungen nach dem Fleischhygienegesetz

Neue Gebühren für Amtshandlungen nach dem Fleischhygienegesetz


Das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft erhebt ab dem 1. September 2007 für Amtshandlungen im Vollzug fleischhygiene-rechtlicher Vorschriften veränderte Gebühren.
Die Gebührentabelle finden Sie auf unserer Hompage unter der Rubrik AKTUELLES.