Neue Förderprogramme für den Wohnungsbau
Neue Förderprogramme für den Wohnungsbau
Aus aktuellem Anlass informiert das Amt für Kreisentwicklung und Denkmalschutz über neue Möglichkeiten in der Wohnungsbauförderung.
Am 5. September 2007 ist eine neue Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung zur Förderung der generationsgerechten Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung in Kraft getreten.
Danach soll durch die Gewährung von Darlehen die Modernisierung und Instandsetzung generationsgerechter Mietwohnungen zu sozial verträglichen Mieten gefördert werden. Zielgruppen sind Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und Senioren ab 55 Jahre. Unterstützt wird auch die Umsetzung neuer Konzepte für Mehrgenerationswohnen, Wohngemeinschaften im Alter oder andere innovative Formen des Zusammenlebens und der Selbsthilfe im Alter.
Zu den konkreten förderfähigen Maßnahmen gehören zum Beispiel die familienfreundliche, generationsgerechte Anpassung von Gebäuden sowie Hof- und Freiflächen, die Senkung des Energie- und Wasserverbrauches, die Wiederherstellung Stadtbild prägender Mietwohngebäude zum generationsgerechten Wohnen in der Innenstadt und die
modellhafte Modernisierung von Wohnungen zum Zwecke der Erprobung zeitgemäßer Wohnformen für Familien und Senioren.
Diese Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2008.
Seit dem 16. August 2007 ist die Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft zur Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Kraft.
Ziel ist, den Anteil der erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch des Landes Brandenburg weiter zu erhöhen. Darüber hinaus soll durch Investitionen der gewerblichen Wirtschaft in den Bereichen Energieeffizienz und Technologieentwicklung eine Reduzierung der Umweltbelastung erreicht werden.
Gefördert werden unter anderem Investitionen zur Energierückgewinnung, der
Einsatz von Wärmepumpenanlagen zur Erwärmung von Brauch- und/oder Heizungswasser,
technische Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Prozessabläufen der gewerblichen Wirtschaft, zentrale Anlagen zur energetischen Nutzung von Biomasse,
Wasserkraftanlagen mit einer entsprechenden Wirtschaftlichkeitsberechnung,
thermische Solarkollektoranlagen sowie die Erschließung und energetische Nutzung von Erdwärme in Tiefen ab 400 Meter.
Diese Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2009.
Bewilligungsbehörde für beide Programme ist die InvestitionsBank des Landes Brandenburg.
Nähere Informationen zu den genannten Fördermöglichkeiten erhalten Interessenten im Amt für Kreisentwicklung und Denkmalschutz/Agenda 21 in 15711 Königs Wusterhausen, Brückenstraße 41 oder telefonisch unter der Nummer 03375-262403.