Pres­se­mit­tei­lung

2007 / 0033 - 15.03.2007

Neue Baugenehmigung für Feuerwehrgerätehaus in Schulzendorf

Neue Baugenehmigung für Feuerwehrgerätehaus in Schulzendorf erteilt

Mit Bescheid vom 6. März 2007 erteilte die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald der Gemeinde Schulzendorf nach entsprechender Beantragung eine neue Baugenehmigung für die Nutzung des Feuerwehrgerätehauses in der Walther-Rathenau-Straße.
„Ich bin froh, dass damit der lange währende Rechtsstreit um den Standort der Feuerwehr in Schulzendorf beendet ist und der aktive Brandschutz weiterhin gewährleistet wird“, sagte Landrat Martin Wille.
Hintergrund ist ein jahrelanger Streit mit dem Grundstücksnachbarn, der sich durch den Feuerwehrbetrieb belästigt fühlte. Nach Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in Cottbus hatte der Kreis eine Nutzungsuntersagung für das Feuerwehrgerätehaus verfügt und gemeinsam mit der Gemeinde nach Lösungswegen gesucht.
Die neue Baugenehmigung konnte erteilt werden, weil das seitlich an die Feuerwehr angrenzende und bisher zu Wohnzwecken genutzte Nachbargrundstück Anfang des Jahres von der Gemeinde Schulzendorf erworben wurde. In der Baugenehmigung sind mehrere Auflagen bzw. Nebenbestimmungen aufgeführt, die sicherstellen, dass die Lärmimmissionen durch die Feuerwehr nicht die Grenzwerte für ein allgemeines Wohngebiet überschreiten. Zum Beispiel müssen alle geräuschrelevanten Wartungs- und Pflegearbeiten auf dem Betriebshof bis spätestens 20.00 Uhr abgeschlossen sein.
Baudezernent Stephan Loge geht davon aus, dass die neue Baugenehmigung dem baurechtlichen Rücksichtnahmegebot, das das Verwaltungsgericht Cottbus in seinem Urteil verletzt sah, gerecht werde.