LDS-Landrat freut sich über Entscheidung des Bundesrates zur Wohnkostenbeteiligung
LDS-Landrat freut sich über Entscheidung des Bundesrates zur Wohnkostenbeteiligung
Mit Genugtuung hat Landrat Martin Wille die Stellungnahme des Bundesrates zu einem Gesetzentwurf über die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft zur Kenntnis genommen.
Darin lehnt der Bundesrat die für 2008 vorgesehene Reduzierung des Bundesanteils an den Hartz-IV-Wohnkosten ab. Die Länderkammer spricht sich dafür aus, dass die Veränderung des Bundesanteils sich nicht, wie vorgesehen, an der Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften, sondern an der tatsächlichen Entwicklung der Kosten für Unterkunft und Heizung orientieren müsse.
Hintergrund ist, dass sich trotz sinkender Zahl der Bedarfsgemeinschaften die Zahl der Wohnkosten erhöht habe. Dies liege vor allem daran, dass seit dem 1. Juli 2006 unter 25-Jährige nur noch im Ausnahmefall in eigene Wohnungen ziehen dürften, sich also die Kosten in den bestehenden Bedarfsgemeinschaften erhöhten ohne dass ihre Anzahl gestiegen sei.
Nach der geplanten neuen Anpassungsformel wollte die Bundesregierung im nächsten Jahr ihre Beteiligung um 2,6 Prozentpunkte verringern.
Dies würde für den Landkreis Dahme-Spreewald konkret ein Minus von 800.000 Euro im Haushalt bedeuten. Dagegen hatte Landrat Martin Wille protestiert.