Pres­se­mit­tei­lung

2010 / 0287 - 26.11.2010

Landkreiseigene Baumschutzverordnung

Der Schutz von Bäumen und Sträuchern im Landkreis Dahme-Spreewald wird zurzeit noch durch die Verordnung über die Erhaltung, die Pflege und den Schutz von Bäumen im Land Brandenburg vom 29.06.2004, die mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft tritt, geregelt.

Durch das Umweltamt/ uNB wurde ein Entwurf einer Baumschutzverordnung für unseren Landkreis erarbeitet, der in einem förmlichen Verfahren über den Kreistag Dahme Spreewald beschlossen werden soll. Als Bestandteil dieses Verfahren läuft derzeit die öffentliche Auslegung, d.h. der Entwurf der Baumschutzverordnung kann von Bürger und Institutionen im Umweltamt/ uNB in Lübben Beethovenweg 14 sowie bei den Ämtern während der Dienststunden eingesehen werden.
Bedenken und Anregungen zum Entwurf der Rechtsverordnung können während der Auslegungsfrist (bis einschließlich 30.11.2010) von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift bei den Auslegungsstellenvorgebracht werden.


Entwurf der Baumschutzverordnung