Pres­se­mit­tei­lung

2019 / 0057 - 14.03.2019

Landkreis erstattet Impfkosten für Hepatitis A/B

Ab dem Schuljahr 2018/19 können Schüler*innen des Oberstufenzentrums Dahme-Spreewald die Erstattung von Impfkosten auf Antrag unter folgenden Voraussetzungen beim Landkreis Dahme-Spreewald, Amt für Schulverwaltung, Beethovenweg 14, 15907 Lübben beantragen:

  1. Der/Die Schüler*in ist im Schuljahr 2018/19 oder einem späteren Schuljahr Schüler*in der Fachschule, der Berufsfachschule Soziales oder der Fachoberschule Sozialwesen in Vollzeit am Oberstufenzentrum (OSZ) des Landkreises Dahme-Spreewald.
  2. Die Impfung gegen Hepatitis A und/oder B und die Rechnungslegung ist nach dem 30.04.2018 erfolgt.
  3. Die Krankenkasse übernimmt nicht die Kosten für die Impfung.
  4. Es wurden noch keine Kosten für die Auffrischung oder Grundimmunisierung gegen Hepatitis A und/oder B erstattet.

Impfkosten sind Kosten, die durch die Auffrischung oder Grundimmunisierung (Erstimpfung inklusive der in der Regel ein bis zwei erforderlichen Folgeimpfungen) zur Erlangung eines vollständigen Impfschutzes gegen Hepatitis A und/oder B entstehen. Sie umfassen die Kosten für den Impfstoff sowie die Gebühren für die Beratung und das Arzt-Honorar.

Der Antrag ist ab sofort auf der Internetseite des Landkreises abrufbar (www.dahme-spreewald.info) und liegt an den Standorten des Oberstufenzentrums des Landkreises vor. Rückfragen können während den Sprechzeiten dienstags (8:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr) und donnerstags (8:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) an das Amt für Schulverwaltung, Beethovenweg 14 in 15907 Lübben (Spreewald), Tel. 03546-20 2505, Fax 03546-20 2478 oder per Email an schulverwaltungsamt@dahme-spreewald.de gerichtet werden.