Landkreis erstattet Impfkosten für Hepatitis A/B
Ab dem Schuljahr 2018/19 können Schüler*innen des Oberstufenzentrums Dahme-Spreewald die Erstattung von Impfkosten auf Antrag unter folgenden Voraussetzungen beim Landkreis Dahme-Spreewald, Amt für Schulverwaltung, Beethovenweg 14, 15907 Lübben beantragen:
- Der/Die Schüler*in ist im Schuljahr 2018/19 oder einem späteren Schuljahr Schüler*in der Fachschule, der Berufsfachschule Soziales oder der Fachoberschule Sozialwesen in Vollzeit am Oberstufenzentrum (OSZ) des Landkreises Dahme-Spreewald.
- Die Impfung gegen Hepatitis A und/oder B und die Rechnungslegung ist nach dem 30.04.2018 erfolgt.
- Die Krankenkasse übernimmt nicht die Kosten für die Impfung.
- Es wurden noch keine Kosten für die Auffrischung oder Grundimmunisierung gegen Hepatitis A und/oder B erstattet.
Impfkosten sind Kosten, die durch die Auffrischung oder Grundimmunisierung (Erstimpfung inklusive der in der Regel ein bis zwei erforderlichen Folgeimpfungen) zur Erlangung eines vollständigen Impfschutzes gegen Hepatitis A und/oder B entstehen. Sie umfassen die Kosten für den Impfstoff sowie die Gebühren für die Beratung und das Arzt-Honorar.
Der Antrag ist ab sofort auf der Internetseite des Landkreises abrufbar (www.dahme-spreewald.info) und liegt an den Standorten des Oberstufenzentrums des Landkreises vor. Rückfragen können während den Sprechzeiten dienstags (8:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr) und donnerstags (8:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) an das Amt für Schulverwaltung, Beethovenweg 14 in 15907 Lübben (Spreewald), Tel. 03546-20 2505, Fax 03546-20 2478 oder per Email an schulverwaltungsamt@dahme-spreewald.de gerichtet werden.