Pres­se­mit­tei­lung

2026 / 0046 - 13.03.2026

Landkreis Dahme-Spreewald zeichnet herausragendes Engagement aus

Seit mehr als drei Jahrzehnten wird auf Beschluss der Vereinten Nationen (UN) in jedem Jahr der 5. Dezember als Internationaler „Tag des Ehrenamtes“ begangen. Dieser symbolische Tag veranschaulicht einmal mehr, welche herausragende Bedeutung das tagtägliche Ehrenamt für den zivilgesellschaftlichen Zusammenhalt und für das Funktionieren des Gemeinwesens in den unterschiedlichsten Bereichen hat.

Der Landkreis Dahme-Spreewald möchte die Würdigung besonderer ehrenamtlicher Leistungen vornehmen. Im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung werden die stillen Helden des Alltags durch den Landrat mit Urkunden und Geldpreisen gewürdigt. Öffentlich ausgezeichnet sollen Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Dahme-Spreewald, die sich weit über das normale Maß hinaus ehrenamtlich im Landkreis engagieren oder Besonderes für den Landkreis erreicht haben.

Um genau diese engagierten Menschen zu finden, bittet die Kreisverwaltung um Vorschläge. Eigenbewerbungen sowie Vorschläge Dritter sind mit einer kurzen Begründung an das Ordnungsamt des Landkreises Dahme-Spreewald (Beethovenweg 14 in 15907 Lübben (Spreewald)) zu richten. Die Einreichung muss bis spätestens bis zum 30. Juni 2026 schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk Auszeichnung gesellschaftliches Engagement erfolgen. Der entsprechende Vordruck ist auf der Homepage des Landkreises unter www.dahme-spree­wald.de oder im Amts­blatt zu entnehmen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern unter Tel. 03546 / 20-1518 oder E-Mail ordnungs­am­t@dahme-spree­wald.de gerne zur Verfügung.

Die Ehrung des Ehrenamtes soll eine Anerkennung für ein besonderes ehrenamtliches Engagement zum Wohle der Allgemeinheit beziehungsweise der Einwohner des Landkreises Dahme-Spreewald sein. Der genaue Termin für die Ehrung wird separat bekannt gegeben. Die Verleihung der Auszeichnung erfolgt als öffentlicher Teilnahmewettbewerb. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die ihren Sitz im Landkreis Dahme-Spreewald haben und nicht hauptberuflich in einem Bereich tätig sind, der mit dem gesellschaftlichen Engagement oder der Auszeichnung in Verbindung steht. Die abschließende Entscheidung über die Vergabe trifft der Kreisausschuss auf Vorschlag des Landrates.