Kultur- und Sorbenförderung des Landkreises Dahme-Spreewald
Antragsfrist ist der 31. Oktober 2017 für Vorhaben im Jahr 2018
Der Landkreis Dahme-Spreewald fördert auch im kommenden Jahr wieder Projekte und Vorhaben im Kulturbereich mit 54.500 € und im Sorbenbereich mit 10.000 € aus dem Kreishaushalt.
Am 31. Oktober 2017 (Datum Posteingangsstempel) enden die Antragsfristen der Richtlinien zur Förderung des sorbischen/wendischen Volkes und der Förderung der Kultur im Landkreis Dahme-Spreewald. Die Richtlinien und Antragsformulare sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.dahme-spreewald.info abrufbar.
Es wird auf die folgenden wesentlichen Schwerpunkte hingewiesen:
Richtlinie zur Förderung der Kultur im Landkreis Dahme-Spreewald
- Pflege und Vermittlung des kulturellen und künstlerischen Brauchtums/Erbes
- Vermittlung von Kunst und Kultur durch Ausstellungen, Veranstaltungen und Publikationen
- Kinder- und Jugendkulturarbeit inklusive Nachwuchsförderung
- Pflege der aktiven Begegnung von Jung und Alt
- Unterstützung der Chorarbeit, insbesondere bei der Beschaffung von Notenmaterial und der Finanzierung von Dirigentinnen und Dirigenten sowie Chorleiterinnen und Chorleitern
- Aktivitäten in den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Literatur und Film
- Initiativen zur Integration und freien Kulturarbeit ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie zur Förderung der Begegnung mit anderen Kulturen und Initiativen, die die Vermittlung und Verständigung des europäischen Kulturbewusstseins unterstützen
Gefördert werden:
- Künstlerinnen und Künstler
- freie, nicht institutionalisierte Gruppen
- gemeinnützige Vereine
- Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts
die im Landkreis Dahme-Spreewald ansässig sind, mindestens jedoch ihr künstlerisch und kulturelles Wirken bzw. ihr Projekt im Landkreis Dahme-Spreewald haben und den Grundanforderungen nach dieser Richtlinie entsprechen.
Richtlinie zur Förderung des sorbischen/wendischen Volkes im Landkreis Dahme-Spreewald
- Pflege und Vermittlung der sorbisch/wendischen Kultur und der niedersorbischen Sprache
- Förderung von sorbischen/wendischen Künstlerinnen und Künstlern und anderen Kulturschaffenden
- Projekte von Witaj-Einrichtungen
- Informationsmöglichkeiten und sonstige Formen der Öffentlichkeitsarbeit über die sorbische/wendische Kultur und die niedersorbische Sprache
- Repräsentation der sorbischen/wendischen Kultur, der niedersorbischen Sprache und der Zugehörigkeit zum sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet regional und überregional sowie auf nationaler und internationaler Ebene
- Vorhaben zur Kennzeichnung öffentlicher Plätze und Gebäude unter Bezug auf bedeutende sorbische/wendische Persönlichkeiten.
Die Förderung erfolgt für Projekte und Vorhaben, die:
- von Gebietskörperschaften, die vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg bestätigten angestammten Siedlungsgebiet des sorbisch/wendischen Volkes im Landkreis Dahme-Spreewald liegen
- von Vereinen, die sich satzungsgemäß zum sorbisch/wendischen Brauchtum bekennen
- von bekennenden Sorben/Wenden
organisiert werden.
Antragsberechtigt sind:
- Träger der sorbischen/wendischen Kultur und/oder der niedersorbischen Sprache
- sorbische/wendische Kulturvereine
- freie, nicht institutionalisierte Gruppen
- gemeinnützige Vereine
- Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts
die im Landkreis Dahme-Spreewald ansässig sind, mindestens jedoch ihr vorhabenbezogenes Wirken bzw. ihr Projekt im Landkreis Dahme-Spreewald haben und den Grundanforderungen nach dieser Richtlinie entsprechen.