Pres­se­mit­tei­lung

2020 / 0291 - 14.12.2020

Kreistag am Mittwoch voraussichtlich im Livestream verfügbar

Dahme-Spreewald-Gremium tagt in Wildau / Sitzung wäre erstmals online zugänglich

Der Kreistag des Landkreises Dahme-Spreewald kommt am Mittwoch, 16. Dezember 2020, zu seiner letzten planmäßigen Sitzung in diesem Jahr zusammen. Die Sitzung beginnt um 16 Uhr und findet aufgrund der Corona-Pandemie unter besonderen Hygienebestimmungen im Konferenzraum des ZLR III in Wildau (Schmiedestraße 2) statt. Diese Sitzung kann aller Voraussicht nach erstmals per Livestream vom heimischen Wohnzimmer aus mitverfolgt werden.

Voraussetzung dafür ist ein mehrheitliches Votum zur Anwendung der Brandenburgischen  kommunalen Notlagenverordnung für die Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse. Über den diesbezüglichen Beschluss wird nach der geheimen Wahl eines Beigeordneten im Tagesordnungspunkt 3 von den Kreistagsmitgliedern abgestimmt. Bei einer mehrheitlichen Zustimmung des Kreistages wird der weitere Verlauf der öffentlichen Sitzung live ins Internet sowie ins Regionalfernsehen übertragen. Der Kreisausschuss hatte sich in seiner jüngsten Sitzung in der Vorwoche bereits einstimmig dafür positioniert, einzelnen Abgeordneten in Ausnahmefällen die aktive Teilnahme und Abstimmung auf digitalem Wege von zu Hause aus zu ermöglichen (Hybridsitzung).

Die Liveübertragung kann unter der besagten Voraussetzung am Mittwoch als Stream über die Videoplattform YouTube auf dem Kanal der mit dem Dreh beauftragten KW-TV Fernsehproduktions- und Vertriebsgesellschaft mbH www.youtube.com/user/kwtvwildau sowie über deren Internetauftritt www.kw-tv.de/livestream abgerufen werden. Informationen zum Fernsehempfang des in Wildau ansässigen Regionalsenders sind unter www.kw-tv.de/ueber-uns/kw-tv-empfangen zu finden.

Die Aufzeichnung der Sitzung wird im Nachgang des Kreistags gespeichert und soll auf den genannten Portalen bis jeweils zur nächsten Sitzung zur Verfügung stehen. Ziel des Gremiums ist es, eine größere Transparenz der Kreistagssitzungen zu erzielen und vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie zu ermöglichen, dass neben den nicht anwesenden Abgeordneten auch weitere Bürgerinnen und Bürger den Sitzungsverlauf mitverfolgen können.

„Wir blicken gespannt auf den ersten realen Testlauf einer Liveübertragung unserer Kreistagssitzung. Wir gehen davon aus, dass sich daraus noch Anregungen zur tatsächlichen Nutzung dieses digitalen Angebots für die kommenden Sitzungsübertragungen ergeben werden“, erklärt Landrat Stephan Loge.

Für die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises wird es darüber hinaus auch weiterhin die Möglichkeit der Teilnahme an der Sitzung geben. Die Einwohnerfragestunde beginnt um zirka 17 Uhr. Die Tagesordnung der Sitzung wird dafür entsprechend unterbrochen. Die Teilnahme der Mitarbeitenden der Verwaltung wird auf ein Minimum beschränkt, um die Anzahl der anwesenden Personen so gering wie möglich zu halten.

Mindestabstände und das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, sofern man nicht an einem festen Platz sitzt, sowie weitere Hygieneauflagen sind zu beachten. Die Anwesenheit der Kreistagsmitglieder wird durch die Mitarbeitenden des Kreistagsbüros dokumentiert. Im Eingangsbereich wird Händedesinfektion bereitstehen.

Hintergrund
Der Landtag des Landes Brandenburg hat am 15. April 2020 das Gesetz zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit  der brandenburgischen Kommunen in außergewöhnlichen Notlagen (Brandenburgisches kommunales Notlagengesetz –BbgKomNotG) beschlossen. Auf der Grundlage des Brandenburgischen kommunalen Notlagengesetzes hat der Minister des Innern und für Kommunales daraufhin die Verordnung zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der kommunalen Organe in außergewöhnlicher Notlage (Brandenburgische kommunale Notlagenverordnung –BbgKomNotV), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. September 2020, erlassen.

Diese Regelungen sollen vor allem zur Sicherung der Beschlussfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften dienen. Gemäß § 4 Absatz 1 in  Verbindung mit § 13 Absatz 2 BbgKomNotV können der Kreistag und der Kreisausschuss ihre Sitzungen nunmehr als Präsenzsitzungen, Videositzungen oder Audiositzungen  durchführen. Der Kreistag beschließt, welche Abweichung anzuwenden ist. Ist ein entsprechender Beschluss gefasst worden, kann bereits in derselben Sitzung die Abweichung in Anspruch genommen werden, sofern die entsprechenden technischen Voraussetzungen vorhanden sind.