Kontrollen in Landwirtschaftsbetrieben
Lübben, 20. Januar 2005
In Auswertung der bisher durchgeführten Kontrollen in den Landwirtschaftsbetrieben des Landkreises weist das Amt für Landwirtschaft noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass entsprechend der Düngeverordnung vom 26.01.1996 alle bewirtschafteten Flächen, die größer als 1 ha sind, auf Grundnährstoffe und pH-Wert zu untersuchen sind. Die Bodenuntersuchungsergebnisse dürfen nicht älter als 6 Jahre (bei extensiv genutztem Grünland 9 Jahre) sein.
Jährliche Nährstoffvergleiche sind bei Betriebsgrößen ab 10 ha landwirtschaftliche Nutzfläche vorgeschrieben.
Weiterhin sollten alle Betriebe schlagspezifische Aufzeichnungen (Düngebedarfsberechnungen, Schlagkartei) vorlegen können.
Das Fehlen genannter Unterlagen führt zu Sanktionen wie z.B. Bußgeldern und der Kürzung von Fördermitteln.
Anfragen richten Sie bitte an das Landwirtschaftsamt des Landkreises in Lübben.
Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Kanowski, Tel: 03546 – 202532.