Pres­se­mit­tei­lung

2009 / 0061 - 27.03.2009

Kfz-Zwangsstilllegungen im LDS sind rückläufig

Kfz-Zwangsstilllegungen im LDS sind rückläufig

2.188 Fahrzeug-Haltern drohte im vergangenen Jahr eine Zwangsstilllegung
Kreisordnungsdezernent Schmidt: „Ohne Versicherungsschutz zu fahren ist eine Straftat!"

2.188 Fahrzeug-Halterinnen und Fahrzeug-Haltern im Landkreis drohte im vergangenen Jahr eine Zwangsstilllegung. Das sind 19,5 Prozent weniger als im Vorjahr. 2007 waren noch 2.719 entsprechende Schreiben verschickt worden. Ein Grund für diesen Rückgang dürften unter anderem die wesentlich verbesserten Kommunikationsmöglichkeiten zwischen der Zulassungsbehörde und den Versicherungsunternehmen sein.

Die Ordnungsverfügungen wurden erlassen, weil sich die Fahrzeughalter nicht um den Kfz-Versicherungsschutz gekümmert hatten.

Nachdrücklich weist Straßenverkehrsamtsleiter Manfred Hartfelder darauf hin, dass ein Kraftfahrzeug nur dann auf öffentlichen Straßen bewegt werden darf, wenn für dieses eine Haftpflichtversicherung besteht. „Grundsätzlich müssen die Fahrzeughalter diesen Versicherungsschutz bei der Anmeldung des Fahrzeugs nachweisen", so Hartfelder. „Wer die Versicherung später aber nicht bezahlt, verliert den Versicherungsschutz." Die Versicherer melden ihre säumigen Kunden dem Kreis, und die Zulassungsstelle fordert daraufhin die Halterin bzw. den Halter zunächst auf, unverzüglich neuen Versicherungsschutz nachzuweisen. Weil die Fahrzeughalter trotz der Aufforderung keine entsprechenden Versicherungs- oder Steuerzahlungsnachweise vorlegten, mussten die Außendienstmitarbeiter des Landkreises in 762 Fällen Zwangsmaßnahmen Vorort einleiten. Tatsächlich wurden rund 400 Fahrzeuge zwangsweise stillgelegt, die Kennzeichen entstempelt und die Zulassungsbescheinigung eingezogen.

Kreisordnungsdezernent Wolfgang Schmidt wird deutlich: „Ein Fahrzeug ohne Versicherungsschutz im Straßenverkehr zu bewegen ist eine Straftat." Wenn mit einem nicht versicherten Fahrzeug ein Unfall verursacht wird, müssen Geschädigte ihre Ansprüche direkt beim Halter, Eigentümer oder Fahrer des Fahrzeugs geltend machen - ein Problem insbesondere dann, wenn dieser zahlungsunfähig ist. „Daher legen wir konsequent jedes Fahrzeug still, für das kein Versicherungsschutz besteht", unterstreicht Schmidt, „insbesondere um die Verkehrsteilnehmer, die sich rechtmäßig verhalten, zu schützen."