Pres­se­mit­tei­lung

2006 / 0052 - 03.04.2006

Kfz-Zulassung nur noch mit Einzugsermächtigung

Zulassung eines Fahrzeuges nur noch mit Einzugsermächtigung


Wie in allen brandenburgischen Zulassungsbehörden werden auch im Landkreis
Dahme-Spreewald ab dem 1. April 2006 Zulassungsvorgänge nur noch bearbeitet, wenn der Kraftfahrzeughalter eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer von einem eigenen Bankkonto erteilt. Die Einzugsermächtigung kann nur für in der Zukunft fällige Kraftfahrzeugsteuerbeträge erteilt werden und nicht für rückständige Kraftfahrzeugsteuerbeträge und deren Nebenleistungen. Der Vordruck „Teilnahme zum Lastschrifteinzugsverfahren“ nebst Erläuterung liegt bei allen Finanzämtern und Zulassungsbehörden aus und kann auch über die Internetseiten des brandenburgischen Ministeriums der Finanzen (www.mdf.brandenburg.de), über die Internetseiten der Finanzämter (www.finanzamt.brandenburg.de) oder über die Internetseite des Landkreises Dahme-Spreewald (www.dahme-spreewald.de) abgerufen werden. Die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren kann auch formlos erteilt werden.

Ein Kraftfahrzeug wird darüber hinaus nur noch zugelassen, wenn der Kraftfahrzeughalter bei den brandenburgischen Finanzämtern keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände oder Rückstände von diesbezüglichen steuerlichen Nebenleistungen (z.B. Säumniszuschläge) hat. Werden Rückstände festgestellt, ist deren Begleichung vor Ort nicht möglich. Die Rückstände können mittels überweisung bzw. Bareinzahlung bei Banken, Sparkassen und Postämtern auf das Konto des Finanzamtes erfolgen. Eine Bareinzahlung bei den Finanzämtern ist nicht möglich.