JUGENDSCHÖFFENWAHL 2013
Der Landkreis Dahme-Spreewald sucht geeignete Bewerberinnen und Bewerber für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Jugendschöffen) an den Amtsgerichten Lübben und Königs Wusterhausen
„Im Namen des Volkes“ werden jährlich tausende von Urteilen gesprochen. Nicht nur durch Berufsrichter - auch das Volk ist am Richtertisch durch Schöffen vertreten, die als gleichberechtigte Richterinnen und Richter an der Feststellung der Täterschaft und der Festsetzung der Strafe mitwirken.
Im Jahr 2013 endet die Amtsperiode der bisherigen ehrenamtlichen Richter (Schöffen) der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Landgerichtsbezirk Cottbus, so dass für die kommende Periode -2014 bis 2018- neue Schöffen gesucht werden.
Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt. Wichtige Voraussetzungen sind hierbei nicht Studium oder juristische Erfahrungen, sondern viel mehr Unparteilichkeit, Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen und Lebens- sowie Berufserfahrung. Die Schöffen der Jugendgerichte (Jugendschöffen) werden auf Vorschlag des Jugendhilfeausschusses für die Dauer von fünf Geschäftsjahren gewählt.
Aufgabe der Schöffen ist es, das öffentliche Rechtsbewusstsein in das Gerichtsverfahren mit einzubringen, und dadurch mehr Lebens- und Gesellschaftsnähe zu vermitteln. Sie entscheiden die Schuld- und Straffrage gemeinschaftlich mit den Berufsrichtern.
Schöffen müssen entsprechend §§ 31ff. Gerichtsverfassungsgesetz Deutsche sein und ihren Wohnsitz für die Dauer ihres Amtes im jeweiligen Gerichtsbezirk haben.
Unfähig zur Bekleidung des Amtes eines Schöffen sind:
- Personen, die infolge eines Richterspruches die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;
- Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zu Folge haben kann.
Zum Schöffenamt können nicht berufen werden: Personen, die
- bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
- das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden;
- zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagslisten noch nicht ein Jahr in der Gemeinde wohnen;
- aus gesundheitlichen Gründen nicht für das Amt geeignet sind;
- mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind;
- in Vermögensverfall geraten sind
- Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen sind, von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten noch andauert.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger richten ihre Bewerbung (Der Bewerbungsvordruck ist hier erhältlich oder kann per E-Mail/Telefon angefordert werden) bitte schriftlich bis zum 30.04.2013 an den
Landkreis Dahme-Spreewald
Büro Kreistag
Reutergasse 12
15907 Lübben (Spreewald)
E-Mail: Kreistag@dahme-spreewald.de
Bei Fragen können Sie sich gerne an die folgenden Telefonnummern wenden:
03546 20-1202 oder 1204.
Bewerbungsformular
Informationsblatt Jugendschöffen
Erklärung