Jugendschöffen gesucht
Der Landkreis Dahme-Spreewald sucht geeignete Bewerber für die Wahl der Schöffen der Jugendgerichte (Jugendschöffen)
Im Jahr 2004 müssen die Jugendschöffen nach Ablauf der vierjährigen Amtsperiode neu gewählt werden. Die Schöffen wirken als ehrenamtliche Richter bei der mündlichen Verhandlung sowie bei der Urteilsfindung mit und erhalten für ihre Tätigkeit eine Entschädigung für Zeitversäumnis, Aufwand und Fahrtkosten.
Voraussetzungen für die Berufung sind u.a.:
1. deutsche Staatsangehörigkeit,
2. Vollendung des 25. Lebensjahres, aber nicht des 70. Lebensjahres,
3. während des letzten Jahres sowie für die Dauer ihres Amtes Wohnsitz im Landkreises Dahme-Spreewald,
Interessenten melden sich bitte schriftlich oder mündlich beim Landkreis Dahme-Spreewald -Büro des Kreistages- Reutergasse 12, 15907 Lübben (e-mail: kreistag@dahme-spreewald.de; Tel. 03546/201204 oder 1202).