Pres­se­mit­tei­lung

2008 / 0026 - 20.02.2008

Jugendamt-sozialpädagogische Fachbehörde

Das Amt für Jugend, Sport und Freizeit –
eine sozialpädagogische Fachbehörde im Landkreis


Immer mehr Kinder und Jugendliche sind von Trennung und Scheidung ihrer Eltern betroffen. Die Kinder und Jugendlichen besitzen ein Recht auf beide Eltern und sie brauchen auch beide. Dieser Grundsatz ist oftmals den Eltern klar, doch in der Phase der Trennung reagieren Eltern häufig emotional, dass die Belange der / des Kinder/es unbemerkt in den Hintergrund rücken.
Sehr oft haben Eltern, Elternteile und auch Großeltern große Berührungsängste zur Zusammenarbeit mit der Fachbehörde. Diese Ängste können die Mitarbeiterinnen des Amtes für Jugend, Sport und Freizeit (kurz Jugendamt) durch ihre gute fachliche und der allparteilichen Beratung des gesamten Familiensystems nehmen.
Mit diesen Informationen wollen die Sozialarbeiter

Frau Lenke vom Jugendamt, Bereich Lübben / Luckau, Beethovenweg 14, 15907 Lübben, Zimmer 307; Tel.: 03546/20-1747
Frau Petri vom Jugendamt, Bereich Königs Wusterhausen, Schulweg 13, 15711 Königs Wusterhausen, Zimmer 124; Tel.: 03375/26-2686

den Eltern, die eine Trennung planen, Mutmachen, sich beraten zu lassen, um für die Belange der Kinder eine geeignete Lösung finden.


Im Rahmen ihrer Tätigkeit in der Familiengerichtshilfe geben sie Unterstützung in Familienrechtsangelegenheiten und beraten weiterhin zu Angelegenheiten der Umgangsgestaltung oder zu Fragen bei der Durchsetzung des Umgangsanspruches. Auch für Anfragen und Änderungen der elterlichen Sorge (Sorgerechtsänderungen) stehen sie zur Verfügung und wirken beim Verfahren vor dem Familiengericht mit.
Die Unterstützung durch die selbständige Fachbehörde bezieht sich auf alle Maßnahmen des Gerichtes, die die Sorge für das Kind oder den Jugendlichen betreffen und im Interesse des Kindeswohls vorgesehen bzw. getroffen werden können.

Wird ein Antrag durch die Eltern beim Gericht eingereicht, hat das Jugendamt den Auftrag, mitzuwirken und eine Stellungnahme bei den Amtsgerichten (Lübben, Guben oder Königs Wusterhausen) abzugeben.
Dazu nehmen die Sozialarbeiter Kontakt zu den Familien auf. Durch das kostenlose Beratungsangebot soll den Eltern Unterstützung hinsichtlich einer einvernehmlichen Regelung über die Wahrnehmung der elterlichen Sorge gegeben werden.
Auch Väter von Kindern aus nichtehelichen Lebensgemeinschaften werden in ihrem Umgangsrecht beraten. Großeltern, nahe Verwandte oder Pflegepersonen, bei denen das Kind eine längere Zeit gelebt hat, können ebenso ein Umgangsrecht geltend machen, wenn dies dem Wohl des Kindes förderlich ist.