Hilfe für seelisch behinderte Kinder jetzt im Sozialamt beantragen
Hilfe für seelisch behinderte Kinder jetzt im Sozialamt beantragen
Bei der Gewährung von Eingliederungshilfeleistungen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gab es nach dem Sozialgesetzbuch
VIII einen Zuständigkeitswechsel vom Jugendamt zum Sozialamt.
Ab sofort werden Leistungen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche vom Sozialamt des Landkreises Dahme-Spreewald bearbeitet.
Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche werden gewährt, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist bzw. wird.
Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage kann nach Vorliegen der Voraussetzungen die Gewährung dieser Hilfen in ambulanter, teilstationärer und stationärer Form erfolgen.
Der Zuständigkeitswechsel erfolgte, weil ein enger Zusammenhang hinsichtlich des Personenkreises nach dem Sozialgesetzbuch VIII und XII besteht und eine Leistungsgewährung für entsprechende Maßnahmen möglichst durch ein Fachamt (Sozialamt) erfolgen soll.
Anträge können an folgende Adresse gestellt werden:
Landkreis Dahme-Spreewald, Sozialamt
Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald)
Als Ansprechpartnerinnen stehen zur Verfügung:
Frau Sachs und Frau Neumann (Sozialarbeiterinnen), Tel: 03546 201783
Frau Romanowski (wirtschaftliche Sachbearbeiterin), Tel: 03546 –201791.
Sprechzeiten:
Dienstag 8:00 Uhr – 18:00 Uhr
Donnerstag 8:00 Uhr – 16:00 Uhr