Pres­se­mit­tei­lung

2011 / 0328 - 27.10.2011

Herbstputz

Die Zeit der Winterfestmachung der Gärten ist angebrochen und viele Gärtner wissen nicht wohin mit den reichlich anfallenden Gartenabfällen.

Gartenabfälle dürfen auf dem Grundstück, auf dem sie angefallen sind, durch Verrotten, Untergraben, Unterpflügen und Kompostieren entsorgt werden.

Dabei dürfen weder Geruchsbelästigungen noch Schadnager angelockt werden. Wenn eine Kompostierung, also Eigenverwertung nicht möglich oder nicht gewollt ist, müssen die Gartenabfälle in einer Kompostierungsanlage entsorgt werden.

Der KAEV „Niederlausitz“ unterhält in seinen Annahmestellen in Luckau/Wittmannsdorf und Lübben/Ratsvorwerk Kompostierungsanlagen. Dort können die in Laubsäcken gesammelten Gartenabfälle abgegeben werden. Das kostet zwar eine geringe Gebühr, jedoch ist diese geringer als ein Bußgeld für widerrechtliche Entsorgung in der Landschaft oder für das Verbrennen, das bis zu 50.000 € betragen kann. Einzelheiten zur Entsorgung und die Öffnungszeiten können im Abfallkalender des KAEV nachgelesen werden.

Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle aus Haushaltungen und Gärten ist entsprechend der Abfallkompost- und Verbrennungs-Verordnung verboten, das trifft somit auch für das von der Miniermotte befallene Kastanienlaub zu.

Wegen der Behandlung der Miniermotte gibt der Pflanzenschutzdienst des Landesamtes für Verbraucherschutz und Landwirtschaft in Frankfurt/Oder die Empfehlung, das Laub großflächig um den Kronenbereich zu entfernen und zu kompostieren oder zu vergraben. Das kann auch in Form einer Miete erfolgen. Nähere Informationen können beim Landesamt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft Frankfurt/Oder, Dezernat Pflanzenschutz, Tel. 0335/5217 622 erlangt werden.

Lediglich Betriebe der Landwirtschaft, des Garten- und Landschaftsbaus oder aus der Unterhaltung von Verkehrswegen, Parks, Friedhöfen oder sonstigen Grünanlagen dürfen nur mit Genehmigung der unteren Abfallwirtschaftsbehörde des Landkreises pflanzliche Abfälle verbrennen.

Weitere Informationen erhalten Interessierte auch bei der unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald unter T: 03546 201608 oder 03546 202448.