Pres­se­mit­tei­lung

2005 / 0173 - 14.10.2005

Gesonderte Markierung auf der Teupitzer Straße in Halbe

Gesonderte Markierung auf der Teupitzer Straße in Halbe

Der Landkreis Dahme-Spreewald beteiligt sich am Modellversuch des brandenburgischen Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, bei dem in einer ungewöhnlichen Aktion innerörtliche Strecken, deren Charakter auf Grund einer sehr dünnen Bebauung für die Verkehrsteilnehmer nicht immer zweifelsfrei erkennbar ist, offensichtlicher gestaltet werden sollen.

Im Rahmen des Versuchs wird untersucht, ob und inwieweit das Auftragen des Verkehrszeichens 274-55 (zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h) als überdimensionales Piktogramm auf die Fahrbahn Auswirkungen auf die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten hat.

Für die Teilnahme an der Aktion wurde durch das Straßenverkehrsamt die Teupitzer Straße in Halbe ausgewählt, an der zwei stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen positioniert sind. Insbesondere in Richtung Autobahn A13 kommt es immer wieder zu Einwänden „geblitzter“ Fahrzeugführer, die auf Grund der örtlichen Situation mit lediglich einseitiger Bebauung der Auffassung waren, die geschlossene Ortschaft bereits verlassen zu haben. Dementsprechende Vorwürfe der „Wegelagerei“ sind keine Seltenheit. Dass es sich jedoch um eine ehemalige Unfallhäufungslinie handelt, die insbesondere durch den Einsatz der Messanlage wesentlich entschärft werden konnte, wird dabei gern übersehen.

Da die Strecke auf der L74 in das Profil der zu untersuchenden Strecken passt, wurde die Beteiligung an der Aktion zugesagt. Vor dem auftragen der Markierung auf der Straße werden zunächst die Verkehrszahlen und gefahrenen Geschwindigkeiten über einen Zeitraum von einer Woche ermittelt, um so eine aussagekräftige Ausgangsbasis zu haben. Nach erfolgter Markierung wird die Verkehrsdatenerhebung wiederholt, damit eine Aussage darüber getroffen werden kann, ob und inwieweit sich das Verhalten der Fahrzeugführer verändert hat.

Da danach keiner mehr behaupten kann, dass er sich über die zulässige Geschwindigkeit im Unklaren befand, werden durch die Aktion zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen: einerseits wird die Verkehrssicherheit nochmals deutlich erhöht und andererseits kann sich niemand mehr über angebliche „Abzocke“ beschweren. Denn dann ist klar und deutlich: hier gilt Tempo 50!