Pres­se­mit­tei­lung

2006 / 0039 - 28.02.2006

Geflügelpest

Das Gesundheitsamt des Landkreises informiert zur Geflügelpest

Geflügelpest ist eine Tierseuche
In den letzten Tagen wurden die Menschen in der gesamten Bundesrepublik durch den Nachweis der Vogelgrippe auf der Insel Rügen und jetzt auch im Land Brandenburg beunruhigt.
Wiederholt wird deshalb die Frage zur Gefährlichkeit der Vogelgrippe gestellt.
Die Vogelgrippe, auch als Geflügelpest bezeichnet, ist in erster Linie eine Tierseuche und
wird durch Grippeviren ausgelöst.

Die Viren werden über den Kot der Tiere und ihre Sekrete ausgeschieden und könnten somit auch auf das Hausgeflügel übertragen werden. Um die Gefahr der Virusübertragung von den Wildvögeln auf das Hausgeflügel zu minimieren, wurde in Deutschland die Stallpflicht für Geflügel angeordnet.

übertragung des Virus auf den Menschen sehr selten
Menschen können sich nur sehr selten und nur nach sehr engem Kontakt an infiziertem Geflügel anstecken. Eine Infektion ist nur dann möglich, wenn der Mensch den Erreger in großen Mengen aufnimmt, z.B. durch Einatmen.
Da bisher keine Geflügelbestände von der Geflügelpest betroffen sind, ist zum jetzigen Zeitpunkt von keiner Gefahr für den Menschen auszugehen.
Eine übertragung von Mensch zu Mensch ist bisher nicht nachgewiesen worden.

Maßnahmen des Gesundheitsschutzes
Um das Risiko der übertragung des ansteckenden Virus auf das Hausgeflügel und eine Gefährdung der Menschen zu verringern, sind einfache Maßnahmen des Gesundheits-schutzes zu beachten:
Kranke oder tote Wildvögel dürfen nicht angefasst werden, der Kontakt zum Hausgeflügel sollte auf das Notwendigste eingeschränkt und die Hände nach Kontakt gründlich mit Wasser und Seife gereinigt werden!
Werden tote Vögel gefunden, so ist das zuständige Ordnungsamt zu informieren, damit diese Vögel sachgerecht eingesammelt werden können.

übliche Grippeschutzimpfung wird empfohlen
Eine Impfung gegen Vogelgrippe ist nicht möglich. Auch die vorbeugende Einnahme von antiviralen Arzneimitteln, wie z.B. Tamiflu, ist wegen vieler Nebenwirkungen ärztlicherseits abzulehnen.
Als prophylaktische Maßnahme wird aus ärztlicher Sicht eine Schutzimpfung gegen die herkömmliche Grippe mit dem aktuell zugelassenen Impfstoff besonders für die Personen empfohlen, die eventuell zukünftig Kontakt zu erkranktem Geflügel haben könnten,
z.B. Geflügelhalter.

Durch eine Impfung mit dem verfügbaren und für die aktuelle Saison angepassten Grippe-Impfstoff ist man zwar nicht vor der Vogelgrippe geschützt, man vermeidet aber möglicher-weise eine Doppelinfektion von Grippe- und Vogelgrippeviren und damit schwere Krankheitsverläufe.

Da bisher keine saisonalen Grippeaktivitäten bekannt sind, rät das Gesundheitsamt insbesondere den Geflügelhaltern, sich bei ihrem Hausarzt gegen Virusgrippe impfen zu lassen.
Sollte eine Impfung beim Hausarzt nicht mehr möglich sein, können sich die Bürger über weitere Impfmöglichkeiten beim Gesundheitsamt unter der
Telefonnummer 03375/ 26 2149 informieren.