Pres­se­mit­tei­lung

2006 / 0123 - 04.08.2006

Friedfische können ohne Fischereischein geangelt werden

Friedfische können ohne Fischereischein geangelt werden

Der 1. Tag im August 2006 brachte für die untere Fischereibehörde des Landkreises und für den Kreisanglerverband Lübben verstärkten Kontakt und Gespräche mit Angelfreunden und Touristen. Grund ist das von der Landesregierung Brandenburg neu erlassene Fischereigesetz.

Dies bedeutet für die Petrijünger, dass für das Angeln auf Friedfisch kein Ablegen der Anglerprüfung nötig ist und daher ohne Fischereischein diesem Hobby nachgegangen werden kann.

Es ist jedoch vor der Angelausübung (Beginn) eine Fischereiabgabe zu entrichten, die jeweils für ein Jahr gilt. Für diesen Zeitraum beträgt die Abgabe für Kinder ab 8 Jahre bis 18 Jahre 2,50 Euro und für Erwachsene 12 Euro. Es besteht auch die Möglichkeit die Abgabe für einen Zeitraum von 5 aufeinander folgenden Kalenderjahren zu tätigen. Dafür werden Gebühren in Höhe von 40 Euro erhoben. Für diesen Zeitraum ist das Aufsuchen der unteren Fischereibehörde erforderlich. Die Jahresabgabe ist beim Erwerb der Angelkarte zu entrichten.

Der Nachweis der Entrichtung der Fischereiabgabe ist die Abgabemarke, die in einer personengebundenen Nachweiskarte aufzubewahren ist.

Die Fischereiabgabemarke berechtigt zum Erwerb einer Angelkarte. Beide Dokumente können beim Fischer, im Angelfachgeschäft und in Einzelfällen auf Campingplätzen erworben werden. Mitglieder des Deutschen Anglerverbandes können weiterhin an allen Vereinsgewässern das Angeln wie gewohnt ausüben. Vereinsmitgliedern wird empfohlen, die vom Verein angebotenen Vergünstigungen weiterhin in Anspruch zu nehmen.


Der Fischereischein A läuft am letzten Gültigkeitstag aus und wird nicht verlängert. Vielmehr erhält der Inhaber dieses Dokumentes einen neuen Fischereischein auf Lebenszeit. Der Fischereischein als Landesdokument ist mit Sicherheitskriterien (fälschungssicher) versehen. Die Gebühren für diese Leistung belaufen sich auf eine einmalige Zahlung von 25 Euro plus eine Fischereiabgabe.

Die Angelkarte und die Nachweiskarte sind beim Angeln mitzuführen und auf Verlangen den ehrenamtlichen Fischereiaufsehern sowie den Kräften der Polizei vorzuzeigen.

änderungen wurden auch zum Ablegen der Anglerprüfung beschlossen. Wer die Fischerei auf Raubfisch ausüben möchte, muss sich nach wie vor einer Prüfung unterziehen. Diese Anglerprüfung wird im Auftrag der unteren Fischereibehörde oder von natürlichen oder juristischen Personen des Privatrechts durchgeführt. Der Kreisanglerverband signalisierte nach Bedarf Prüfungen anzubieten.

Erste Reaktionen der Verkäufer von Anglerkarten und Abgabenmarken sind positiv und verleihen dem Tourismus in der Spreewaldregion neue Impulse.