Pres­se­mit­tei­lung

2017 / 0234 - 01.08.2017

Freiwillige Impfung gegen die Blauzungenkrankheit (BTV)

Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises Dahme-Spreewald zur Genehmigung der freiwilligen Impfung gegen die Blauzungenkrankheit (BTV) vom 31. Juli 2017

Gemäß § 4 Absatz 1 und 2 der Verordnung zur Durchführung gemeinschaftlicher und unionsrechtlicher Vorschriften über Maßnahmen zur Bekämpfung, Überwachung und Beobachtung der Blauzungenkrankheit (EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungs-verordnung) vom 30. Juni 2015 (BGBl. S. 1098) in der aktuell geltenden Fassung wird für das gesamte Gebiet des Landkreises Dahme-Spreewald Folgendes bestimmt:

  1. Den Haltern von empfänglichen Tieren (Rindern, Schafen und Ziegen) wird genehmigt, freiwillig die von ihnen im Landkreis Dahme-Spreewald gehaltenen Tiere gegen die Blauzungenkrankheit (BT) Serotyp 4 (BTV 4) und Serotyp 8 (BTV 8) mit zugelassenen oder genehmigten inaktivierten Impfstoffen von berechtigten Tierärzten impfen zu lassen.
  2. Für die Tierarten Rind, Schaf und Ziege hat die Meldung der Impfung innerhalb von 7 Tagen nach Durchführung unter Angabe der Registriernummer des Betriebes, des Datums der Impfung, des verwendeten Impfstoffes und, sofern es sich um Rinder handelt, der Ohrmarkennummern mittels Erfassung im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) durch den bevollmächtigten Hoftierarzt  oder dem Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft zu erfolgen.
  3. Für alle anderen empfänglichen Tierarten hat die Meldung der erforderlichen Angaben (Registriernummer Betrieb, Datum der Impfung, verwendeter Impfstoff, Identität des Tieres/der Tiere) vom Tierhalter, bestätigt durch den Impftierarzt, schriftlich an das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft Landkreis Dahme-Spreewald (Adresse: Hauptstraße 51, 15907 Lübben; E-Mail: veterinaeramt@dahme-spreewald.de; Fax: 03546 -20 16 19) zu erfolgen.
  4. BTV-empfängliche Tierarten, für die kein zugelassener Impfstoff zur Verfügung steht, können in der Verantwortung des behandelnden Tierarztes geimpft oder die Impfung  unter Beteiligung des Herstellers als Feldversuch nach § 11 Absatz 5 TierGesG beim Paul-Ehrlich-Institut beantragt werden.

Erläuterung
Nach der aktuellen Risikobewertung des Friedrich-Löffler-Institutes als nationales Referenzlabor hat sich die Blauzungenkrankheit, Serotyp 4 (BTV-4), von Griechenland über den Balkan in Richtung Nordwesten ausgebreitet. Ende 2015 und Anfang 2016 wurden Fälle in Österreich festgestellt. Im Jahr 2016 waren bisher im Wesentlichen Italien, Slowenien, Kroatien und Serbien betroffen. Die Fälle im Norden Italiens, bei denen hauptsächlich Rinder und Schafe, aber auch einzelne Ziegen- und Mufflon - Betriebe betroffen sind, liegen zum Teil weniger als 150 km entfernt von der deutschen Grenze. In Frankreich zirkuliert die Blauzungenkrankheit, Serotyp 8 (BTV-8), seit August 2015. Im Herbst 2016 stieg die Anzahl gemeldeter BT-Fälle wieder stark an und es kam zu einer Ausdehnung des betroffenen Gebiets. Inzwischen liegen einige der gemeldeten Fälle weniger als 150 km von der deutschen Grenze entfernt. In Frankreich wurden im März 2017 (Stand 23.3.2017) 68 BTV-8 Fälle gemeldet. Im Februar 2017 waren es deren 180 und im Januar 2017 bereits 251 Fälle. In Italien zirkuliert BTV-4 in den meisten Regionen. In diesem Jahr wurden dort bisher 65 Fälle gemeldet.

Auswirkungen auf Deutschland
Auch wenn die aktuellen Epidemien von BTV-8 und BTV-4 mit wenig ausgeprägten Krankheitszeichen einhergehen, ist die klinische Überwachung für die Früherkennung wichtig. Folgende Symptome sind möglich: Fieber, Entzündung der Schleimhäute, Geschwüre und Nekrosen in der Haut und der Maulschleimhaut, an Lippen, Nase, Zitzen und Euter, Ödeme im Kopfbereich und an den Gliedmaßen sowie Atembeschwerden. Stellen Tierhalter solche Symptome fest, sollten sie umgehend ihren Bestandstierarzt kontaktieren.

Da sich die Blauzungenkrankheit weiter in Richtung Deutschland ausgebreitet hat und die Tierseuche insbesondere bei Schafen und Ziegen zu schweren Erkrankungen und Todesfällen führen kann, sollten Tierhalter empfängliche Tiere gegen BTV-8 und BTV-4 impfen lassen.

Hinweis:
Im Land Brandenburg werden durch die Tierseuchenkasse die Netto-Kosten der Impfdurchführung bei der freiwilligen Impfung gegen die o. g. Serotypen in Höhe von 1,00 € bzw. 1,40 € je Tier zzgl. der Bestandsgebühr von 26,00 € übernommen. Voraussetzung für die Auszahlung an den Impftierarzt ist die Meldung der Tierbestände, die Bezahlung der Tierseuchenkassenbeiträge sowie die Vorlage des Generalantrages und des vollständig ausgefüllten Beihilfeantrages durch den Tierhalter. Die Kosten des Impfstoffes sind durch den Tierhalter zu bezahlen. Weitere Informationen finden Sie unter der Internetadresse der Tierseuchenkasse Brandenburg (www.tsk-bb.de).

Die ausführliche Begründung zu dieser tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung kann beim Landrat des Landkreises Dahme-Spreewald, Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft, Hauptstraße 51, 15907 Lübben, sowie auf der Internetseite des Landkreises eingesehen werden.

Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Tierseuchenallgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Dahme-Spreewald, Der Landrat, Reutergasse 12, 15907 Lübben, oder bei jedem anderen Standort schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Im Auftrag

gez.
Dr. Guth
Amtstierärztin

Hier geht es zum Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft, Bereich Tierseuchenverhütung und -bekämpfung.

Merkblatt Blauzungenkrankheit