Förderung von Jugendgruppenfahrten durch den LDS
Förderung von Jugendgruppenfahrten durch den LDS
Die bevorstehende Ferienzeit führt zu Nachfragen über die Unterstützung sozial Schwacher bei Ferien- oder Klassenfahrten.
Eine familienspezifische Förderung für Klassenfahrten ist durch die Arbeitsgemeinschaft zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (ARGE) möglich.
Sofern ein Elternteil Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bezieht, kann er die Übernahme der Kosten für eine Klassenfahrt im Rahmen einer einmaligen Beihilfe bei der ARGE-LDS beantragen.
Laut Jugendförderrichtlinie des Landkreises Dahme-Spreewald ist wie bisher die Förderung von Gruppenfahrten möglich, wenn die Fahrt außerhalb der Schulzeit (Ferien, Wochenende) mit Übernachtung im In- oder Ausland stattfindet und überwiegend Freizeit- und Erholungscharakter trägt. Die Maßnahme muss mindestens drei Tage dauern, höchstens fünfzehn Tage sind förderfähig. Pro Teilnehmer erfolgt ein Zuschuss von 2,50 Euro pro Tag, jeder Betreuer wird mit 5,00 Euro pro Tag unterstützt.
Weitere Informationen erhalten Sie im Amt für Jugend, Sport und Freizeit in Lübben unter 03546/201723.
Die Richtlinie des Landkreises Dahme-Spreewald zur Förderung der Jugendarbeit steht auf der LDS-Homepage unter www.Dahme-Spreewald.de zum Download bereit.