Fahrerlaubnisbehörde in Lübben am 17. Februar 2026 geschlossen
Die Fahrerlaubnisbehörde in Lübben (Weinbergstraße 30 in Lübben) bleibt aufgrund eines personellen Engpasses am Dienstag, 17. Februar 2026, leider geschlossen.
In dringenden Fällen wird darum gebeten, die Fahrerlaubnisbehörde in Königs Wusterhausen aufzusuchen. Darüber hinaus können für Anträge auf Ersterteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis sowie für Umtauschanträge auch die Serviceangebote der Einwohnermeldeämter genutzt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausgabe von Führerscheinen, die in Lübben beantragt wurden, nicht in Königs Wusterhausen erfolgen kann.
Fahrerlaubnisbehörde Königs Wusterhausen
Fontaneplatz 10
Tel.: 03375 26-2671
Servicezeiten am Dienstag:
9:00–12:00 Uhr und 13:00–18:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass der Wartemarkenspender bei hohem Besucheraufkommen gegebenenfalls vorzeitig außer Betrieb genommen werden kann.
Aller Voraussicht nach wird die Fahrerlaubnisbehörde in Lübben am Donnerstag, 19. Februar 2026, wieder regulär geöffnet sein. Dann stehen auch sämtliche Serviceangebote wie gewohnt zur Verfügung.
Die Zulassungsstelle in Lübben (Weinbergstraße 30) ist von der Schließung nicht betroffen. Der Landkreis bittet aufgrund der aktuellen Situation um Verständnis.
