Pres­se­mit­tei­lung

2026 / 0020 - 06.02.2026

Fahrerlaubnisbehörde in Lübben am 10. Februar 2026 geschlossen

Zulassungsstelle nicht betroffen / Service am Dienstag in Königs Wusterhausen

Die Fahrerlaubnisbehörde in Lübben (Weinbergstraße 30) bleibt aufgrund eines personellen Engpasses am Dienstag, 10. Februar 2026, leider geschlossen. In dringenden Fällen wird darum gebeten, die Fahrerlaubnisbehörde in Königs Wusterhausen zu besuchen. Es können auch die Serviceangebote der Einwohnermeldeämter für Anträge auf Ersterteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis sowie Umtauschanträge genutzt werden. Es gilt aber zu beachten, dass die Ausgabe von Führerscheinen, welche in Lübben beantragt wurden, nicht in Königs Wusterhausen erfolgen kann.

Sie erreichen die Fahrerlaubnisbehörde in Königs Wusterhausen wie folgt:

Fontaneplatz 10
Tel.: 03375 26-2660

Die Servicezeiten sind am Dienstag von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 18:00 Uhr. Es wird um Beachtung gebeten, dass der Wartemarkenspender bei zu hohem Besucherandrang auch früher ausgestellt werden kann.

Aller Voraussicht nach wird am Donnerstag, 12. Januar 2026, die Fahrerlaubnisbehörde in Lübben wieder regulär geöffnet sein. Dann stehen auch alle Serviceangebote wieder zur Verfügung. Die Zulassungsstelle in Lübben (Weinbergstraße 30 in Lübben) ist davon nicht betroffen.

Aufgrund der aktuellen Situation bittet der Landkreis um Verständnis.