Pres­se­mit­tei­lung

2014 / 0164 - 18.07.2014

Endgültige SEPA-Umstellung am 02. August 2014

Die Umstellung des Zahlungsverkehrs allein auf das SEPA-Verfahren wurde auf den 02. August 2014 verschoben.

Die Kreditinstitute im einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) sind gesetzlich dazu verpflichtet, ab 02. August 2014 den Zahlungsverkehr allein nach den SEPA-Regeln abzuwickeln.
Dieser Termin ist verbindlich und es gibt keine Alternative mehr zum SEPA-Verfahren.

Zu beachten ist, dass die Banken Ihre Zahlungsaufträge dann nur noch nach dem neuen Verfahren ausführen dürfen.