2010 / 0159 -
15.07.2010
Einschränkung der Entnahme von Wasser aus Spreegewässern
Befristete Einschränkung des Anliegergebrauchs
Den Anliegern wird die Entnahme von Wasser aus den Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung während der Zeit von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr und zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr untersagt, d. h. es erfolgt keine vollständige, sondern nur eine zeitlich und technisch beschränkte Untersagung.
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