Pres­se­mit­tei­lung

2026 / 0075 - 30.04.2026

Einigung mit Krankenkassen zur Finanzierung des Rettungsdienstes bisher nicht geglückt

Die Verhandlungen zwischen dem Landkreis Dahme-Spreewald und den gesetzlichen Krankenkassen über die Finanzierung der bodengebundenen Rettungsdienstleistungen sind ohne Einigung beendet worden. Der Landkreis dankt ausdrücklich dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes Brandenburg, das sich in den vergangenen Wochen intensiv um eine Moderation und Annäherung der Positionen bemüht hat. Diese Bemühungen blieben jedoch bisher ohne Erfolg.

Trotz intensiver Gespräche, zuletzt am 27. April 2026 in Berlin, und umfangreicher Nacharbeiten und Zugeständnisse trotz schwieriger Haushaltslage des Landkreises konnte bis zum heutigen Tage kein tragfähiger Kompromiss erzielt werden. Der Landkreis hatte im Nachgang der Gespräche substanzielle Anpassungen an der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) vorgenommen. Diese betrafen insbesondere die Streichung von Wagniszuschlägen sowie eine differenzierte Überarbeitung der internen Leistungsverrechnung. Zudem wurden Kostenentwicklungen nachvollziehbar fortgeschrieben und prognostizierte Überdeckungen sachgerecht in die Folgejahre übertragen.

Die überarbeiteten Kalkulationsgrundlagen wurden den Krankenkassen mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung zur Verfügung gestellt und erläutert. Diese lehnten die Krankenkassen trotz eines Zugehens des Landkreises Dahme-Spreewald auf die Krankenkassen und einem Kompromissvorschlag in Höhe eines Finanzvolumens von mehreren Millionen Euro zu Gunsten der Krankenkassen, ab.

Landrat Sven Herzberger erklärt hierzu:
„Wir haben in den vergangenen Wochen erhebliche Anstrengungen unternommen, um mit den Krankenkassen einen Kompromiss zu erarbeiten, der trotz aller Belastungen am Ende den Versand von Gebührenbescheiden an Bürgerinnen und Bürger unseres Landkreises verhindert und tragfähig sein kann. Leider ist es nicht gelungen, auf dieser Grundlage zu einer gemeinsamen Verständigung zu kommen. Das Agieren der Krankenkassen auf dem Rücken der Bürgerinnen und Bürger in diesem Prozess lässt mich sprachlos zurück.“

Da der Landkreis Dahme-Spreewald eine gültige Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der Leistungen des bodengebundenen Rettungsdienstes hat, besteht die rechtliche Verpflichtung des Landkreises, diese geltende Gebührensatzung umzusetzen. Der Landkreis sieht sich daher gezwungen, in der nächsten Woche den Versand von Gebührenbescheiden an Bürgerinnen und Bürger für die Inanspruchnahme von bodengebundenen Rettungsdienstleistungen vorzubereiten. Diese richten sich dann an die jeweiligen Gebührenschuldnerinnen und -schuldner. Gebührenbescheide für Rettungsdiensteinsätze sind von den Bürgerinnen und Bürgern zur Kostenübernahme bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse einzureichen. Unabhängig davon ist Gebührenschuldner (Bürger) zunächst selbst verpflichtet den Gebührenbescheid zu begleichen. Eine unmittelbare Abrechnung zwischen Landkreis und Krankenkasse erfolgt aufgrund der gescheiterten Verhandlungen mit den Krankenkassen nicht. Die Kreisverwaltung wird in der kommenden Woche für die Bürgerinnen und Bürger hierzu extra eine Homepage mit wichtigen Informationen sowie eine Hotline einrichten.

„Rückblickend ist bei mir als Landrat des Landkreises der Eindruck entstanden, dass die Krankenkassen im gesamten Verhandlungsprozess mit uns als einem Flächenlandkreis, bisher nicht ernsthaft an einer konstruktiven Lösung interessiert waren. Ich bedauere ausdrücklich, dass wir bis heute keine einvernehmliche Lösung mit den Krankenkassen erreichen konnten, die die unmittelbare Belastung der Bürgerinnen und Bürger vermeiden würde. Unser Ziel war es stets und bleibt es auch weiter, eine für alle Beteiligten tragfähige und für die Bürgerinnen und Bürger möglichst schonende Regelung zu finden“, so Herzberger abschließend.