Pres­se­mit­tei­lung

2011 / 0122 - 01.04.2011

Einführung von kleineren Motorradkennzeichen

Noch in dieser Woche soll die neue Verordnung zur Einführung der kleineren Motorradkennzeichen in Kraft treten. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sieht vor, dass künftig Motorradkennzeichen auf eine Minimalgröße von 18 x 20 cm verkleinert werden können, wie es bereits in anderen EU-Ländern wie Österreich, Italien oder Frankreich üblich ist. Dies gilt auch für Saison- und Oldtimerkennzeichen.

Diese Regelung wird notwendig, weil immer mehr Motorradfahrer mit den großen Kennzeichen unzufrieden waren. Nunmehr wurde den Haltern von Motorrädern die Möglichkeit gegeben, auch „passende“ Wunschkennzeichen für ihre Lieblinge auszusuchen, ohne das Heck zu „verunstalten“. Es wurde außerdem beschlossen, dass Motorräder nur noch mindestens vierstellige Erkennungsnummern nach dem „LDS“ zugeteilt bekommen dürfen. Laut Bundesanstalt für Straßenwesen wird die Verkehrssicherheit dadurch nicht beeinträchtigt. Die Erkennbarkeit der Kennzeichen ist weiterhin gegeben.