Einführung des Sozialtickets ab 01.08.2007
Einführung des Sozialtickets ab 01.08.2007 im LDS
Ab sofort gibt es im Landkreis Dahme-Spreewald (LDS) ein Sozialticket. Die Genehmigung dafür wurde vom Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) zum 1. August 2007 erteilt. Es gilt zunächst für 2 Jahre auf allen Buslinien der Regionalen Verkehrsgesellschaft Dahme-Spreewald mbH (RVS) und auf der Buslinie 263 (S-Grünau – S-Zeuthen) der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG).
Es gilt nicht in den Zügen der Deutschen Bahn AG, der S-Bahn, der Ostdeutschen Eisenbahn (ODEG) und Bussen anderer Verkehrsunternehmen.
Auf Vorschlag der Kreistagsfraktionen von SPD und CDU beschloss der Kreistag am 16. Mai 2007 die Einführung eines Sozialtickets für
Empfänger von Arbeitslosengeld II (SGB II),
Empfänger von laufender Sozialhilfe (SGB XII Hilfe zum Lebensunterhalt und
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) und
Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Es handelt sich dabei um einen persönlichen Fahrausweis (nicht übertragbar), der aus einer Kundenkarte mit Lichtbild und Gültigkeitsdauer und dem entsprechenden Fahrschein besteht.
Die Kundenkarten werden auf Antrag in den jeweiligen Leistungsstellen (ARGE und Sozialamt des LDS) gegen Vorlage der Leistungsbescheide ausgestellt.
Durch Vorlage dieser Kundenkarte können dann Einzelfahrausweise, Tageskarten, 7-Tage-Karten und Monatskarten in den Bussen der RVS zum halben Preis erworben werden. Der Fahrschein ist nur zusammen mit der Kundenkarte gültig.
Unter dem Titel „LDS Sozialticket“ gibt es ein Infoblatt, in dem alles Wissenswerte zum Sozialticket enthalten ist. Es liegt zunächst in den Leistungsstellen aus und ist auch im Internet auf der Seite der RVS unter www.rvs-lds.de abrufbar.
Vizelandrat Stephan Loge betont ausdrücklich, dass der LDS gegenwärtig der einzige Landkreis im Land Brandenburg ist, der ein Sozialticket anbietet. Er informiert, dass für den Gültigkeitszeitraum von 2 Jahren insgesamt 150 000 Euro im Kreishaushalt zur Verfügung stehen.