Derzeit keine weiteren Fälle der Newcastle-Krankheit im LDS
Nach dem bereits gemeldeten Ausbruch der hochansteckenden Geflügelkrankheit Newcastle-Disease-Virus (NDV) in einer gewerblichen Geflügelhaltung in Bestensee und in einer Kleinsttierhaltung in Zeesen sind bisher keine weiteren Fälle aufgetreten. Dies bestätigt das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Dahme-Spreewald.
Die Behörde bittet Geflügelhalterinnen und -halter um erhöhte Aufmerksamkeit. Verdächtige Krankheitsanzeichen – wie Atemprobleme, Durchfall oder plötzliche erhöhte Sterblichkeit – sollten umgehend dem Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Dahme-Spreewald gemeldet werden. Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen sind unbedingt einzuhalten.
Telefon: 03546 20-1613
E-Mail: veterinaeramt@dahme-spreewald.de
Beigeordneter und Beigeordneter und Dezernent für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Stefan Wichary sagt: „Die tierschutzgerechte Tötung und seuchengerechte Entsorgung der nach aktualisierten Zahlen nicht ganz 870.000 Tiere in Bestensee laufen. Mitarbeitende unserer Behörde haben und werden in den nächsten Tagen umfangreiche Kontrollen in der Schutz- und Überwachungszone durchführen. Nur durch die Unterstützung aller Geflügelhalter können wir dieses Virusgeschehen einzudämmen.“
Die Sperr- und Überwachungszonen bleiben bis auf weiteres bestehen:
Erweiterung der Sperrzone
- Gemeinde Bestensee und Ortsteil Pätz*
- Stadt Mittenwalde* und Ortsteile Gallun, Motzen, Schenkendorf
- Stadt Königs Wusterhausen* und Ortsteile Zeesen und Senzig*
- Gemeinde Heidesee mit Ortsteil Gräbendorf*
Erweiterung der Überwachungszone
- Gemeinde Bestensee und Ortsteil Pätz;
- Stadt Mittenwalde und Ortsteile Brusendorf, Gallun, Motzen, Ragow, Schenkendorf, Telz, Töpchin;
- Stadt Königs Wusterhausen und Ortsteile Deutsch Wusterhausen, Kablow, Niederlehme, Senzig, Wernsdorf*, Zeesen, Zernsdorf
- Gemeinde Heidesee Ortsteile Bindow, Blossin, Dannenreich, Dolgenbrodt, Friedersdorf, Gräbendorf, Gussow
- Stadt Wildau
- Gemeinde Schönefeld Ortsteil Kiekebusch und Rotberg*
- Gemeinde Schulzendorf*
- Gemeinde Zeuthen* mit Ortsteil Miersdorf*
- Amt Schenkenländchen Ortsteile Egsdorf*, Groß Köris, Klein Köris, Schwerin, Teupitz*
- Landkreis Teltow-Fläming: Zossen und Rangsdorf
- Landkreis Oder-Spree Spreenhagen*
- Berlin-Schmöckwitz*
*Erweiterung der Sperr- und Überwachungszone
Das bedeutet strikte Stallpflicht in der Schutz- und Überwachungszone. Verbringungsverbot von gehaltenen Vögeln, Fleisch, Eier und Bruteier. Die Durchführung von Geflügelmessen, -märkten, Tierschauen ist untersagt.
Hinsichtlich möglicher Unsicherheiten zum Umgang mit gekauften Eiern stellt das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz klar, dass es zum Ausbruchsbetrieb in Bestensee diesbezüglich keine behördlichen Anordnungen getroffen hat. Der Betrieb hat mit Bekanntwerden der zurückfallenden Legeleistung unverzüglich reagiert und alle Eier gesperrt. Soweit im Vorfeld aus diesem Betrieb Eierlieferungen in den Handel gegangen sind, wurde im Rahmen einer stichprobenartigen Rückverfolgung festgestellt, dass diese bereits verkauft waren, sich also bereits beim Verbraucher befanden oder schon verbraucht sind. Wichary ergänzt: „Eine Gefahr für Verbraucherinnen und Verbraucher ist nicht zu besorgen. Das Risiko, dass Eier oder Eierschalen aus Bestensee Spuren von Krankheitserregern tragen und anderes Geflügel angesteckt wird, kann nicht ganz ausgeschlossen werden. Wer noch Eier im Kühlschrank hat und sicher gehen will, kocht die Eier mit Schale ab (2-3 Minuten bei mindestens 70°C genügen). Unabhängig davon wird die Entsorgung von Eierschalen nur über den Restmüll empfohlen. Der Kompost oder die Biomülltonne sollten also bitte nicht genutzt werden.“
Tierseuchenallgemeinverfügung
FAQ Friedrich-Löffler-Institut
