Dahme-Spreewald verlängert Allgemeinverfügung Quarantäne
Das Gesundheitsamt des Landkreises Dahme-Spreewald hat am 18.02.2022 eine Allgemeinverfügung Quarantäne [Anordnung der Absonderung (Isolation und Quarantäne) bei Erkrankung und Verdacht auf eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-Cov-2] erlassen, die am 20.02.2022 in Kraft trat.
Die Geltungsdauer der im Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Nr. 06 – 2022 vom 18.02.2022 veröffentlichten o.g. Allgemeinverfügung wird bis zum 02. April 2022 um 24:00 Uhr verlängert und befristet. Die Verlängerung ist im Amtsblatt 10/2022 veröffentlicht.
Die Allgemeinverfügung Quarantäne [über die Anordnung der Absonderung (Isolation und Quarantäne) bei Erkrankung und Verdacht auf eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-Cov-2] wurde am 18.02.2022 erlassen und im Amtsblatt 06/2022 veröffentlicht.
Die Allgemeinverfügung listet geltende Regeln einer häuslichen Isolation auf und hat als Anlage eine Checkliste für positiv auf SARS-CoV-2 getestete Personen beigefügt.
Allgemeinverfügung ist der Bescheid
Zur Quarantäneanordnung hat der Landkreis Dahme-Spreewald diese Allgemeinverfügung mit grundsätzlichen Vorgaben erlassen, um die Umsetzung der Absonderung für den beschriebenen Personenkreis zu vereinfachen. Die Allgemeinverfügung ist für jeden, der die darin genannten Voraussetzungen erfüllt, sofort und ohne weitere Mitteilung die verbindliche „Quarantäneanordnung“. Die Allgemeinverfügung ist der Bescheid. Die Allgemeinverfügung regelt den Beginn und das Ende der Isolationszeit für infizierte Personen, enge Kontaktpersonen und Verdachtspersonen.
Historie der Allgemeinverfügungen Quarantäne:
Diese Allgemeinverfügung ist bis einschließlich 2. April 2022 gültig.
Die Allgemeinverfügung vom 19.01.2022 war bis einschließlich 19.02.2022, gültig.
Die Allgemeinverfügung Quarantäne vom 23.12.2021 wurde durch die Allgemeinverfügung vom 19.01.2022 ersetzt und war bis einschließlich 18.01.2022, gültig.
Die Allgemeinverfügung vom 27.11.2021 war bis einschließlich 22.12.2021, gültig.