COVID-19: 7-Tage-Inzidenz liegt in Dahme-Spreewald über 1000
Im Landkreis Dahme-Spreewald hat sich die Zahl der laborbestätigten Fälle der COVID-19-Infektionen innerhalb der letzten 24 Stunden um 396 erhöht. Die heutige 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt im Kreis bei 1038,6. Labordiagnostisch bestätigt wurden seit Ausbruch der Pandemie bisher insgesamt 11.581 Corona-Infektionen (kumuliert). Es sind bisher 269 im Zusammenhang mit dem SARS-CoV-2-Virus stehende Todesfälle zu beklagen. Derzeit sind im Landkreis 40 Personen mit einer COVID-19-Infektion in stationärer Behandlung und davon 11 Personen in intensivmedizinischer Behandlung (davon 8 nicht-invasiv beatmet und 3 invasiv beatmet).
Öffentliche Bekanntmachung über die Überschreitung des 7-Tages-Inzidenzwertes von 750
Laut Veröffentlichung des Robert Koch-Institut im Internet unter https://www.rki.de/inzidenzen lag im Landkreis Dahme-Spreewald der Sieben-Tage-Inzidenzwert für drei Tage ununterbrochen bei mehr als 750 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus.
Zusätzlich überschreitet landesweit laut Veröffentlichung des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/corona/fallzahlen-land-brandenburg/) der Anteil der intensivstationär behandelten COVID-19-Patientinnen und -Patienten in Bezug auf die tatsächlich verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten den Schwellenwert von mindestens zehn Prozent.
Damit gelten im Landkreis Dahme-Spreewald gemäß § 27 Abs. 1 der 2. SARS-CoV-2-EindV ab dem Tag nach dieser Bekanntgabe verschärfte Corona-Maßnahmen entsprechend der genannten Eindämmungsverordnung.
Der Landkreis Dahme-Spreewald ist als Hotspot-Region zu bewerten. Deshalb gilt zusätzlich zu den aktuellen Bestimmungen des Landes Brandenburg (seit 24.11.2021) über die Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung und dem neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes (seit 24.11.2021):
- Eine nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte von 22 Uhr bis 6 Uhr,
- Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen sind für den Publikumsverkehr zu schließen,
- Festivals (Musik- und Tanzveranstaltungen) sind untersagt.
Das gilt im Landkreis Dahme-Spreewald ab Freitag, 26.11.
Ab dem Tag nach der Bekanntgabe, also ab dem 26.11.2021, gelten daher längstens bis zum Ablauf des 15. Dezember 2021, folgende Schutzmaßnahmen:
- In der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur in den folgenden Fällen sowie in weiteren vergleichbar gewichtigen Ausnahmefällen zulässig:
- der Besuch von Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern sowie von Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten,
- die Wahrnehmung des Sorge- oder eines gesetzlichen oder gerichtlich angeordneten Umgangsrechts,
- die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen,
- die Begleitung und Betreuung von schwer erkrankten Kindern, von Sterbenden und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen,
- die Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und pflegerischer Leistungen,
- die Inanspruchnahme veterinärmedizinischer Leistungen und die Versorgung und Pflege von Tieren,
- die Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
- das Aufsuchen der Arbeitsstätte und die Ausübung beruflicher, dienstlicher oder der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben dienender ehrenamtlicher Tätigkeiten,
- die Teilnahme an Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes, religiösen Veranstaltungen, nicht-religiösen Hochzeiten und Bestattungen,
- die Teilnahme an nach dieser Verordnung nicht untersagten Veranstaltungen,
- die Durchführung von Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und zur Jagdausübung durch jagdberechtigte und beauftragte Personen,
- Einrichtungen nach § 22 Absatz 1 der 2. SARS-CoV-2-EindV (Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen) sind für den Publikumsverkehr zu schließen,
- Veranstaltungen nach § 22 Absatz 2 der 2. SARS-CoV-2-EindV (Festivals) sind untersagt.
Ausnahmen: Die nächtliche Ausgangsbeschränkung nach Nummer 1 gilt nicht für
- geimpfte Personen nach § 2 Nummer 2 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, die einen auf sie ausgestellten Impfnachweis nach § 2 Nummer 3 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vorlegen,
- genesene Personen nach § 2 Nummer 4 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, die einen auf sie ausgestellten Genesenennachweis nach § 2 Nummer 5 der COVID-19-SchutzmaßnahmenAusnahmenverordnung vorlegen,
- Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission ausgesprochen wurde; die gesundheitlichen Gründe sind vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen; die datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach § 4 Absatz 4 Satz 2 bis 7 der 2. SARS-CoV-2-EindV gelten entsprechend.
Altersgruppe der 5 bis 14-Jährigen
Die Meldungen von positiven Corona-Fällen nehmen in den Schulen und Kindertagesstätten des Landkreises zu. Es wurden mehrere Covid-19 Cluster im Landkreis identifiziert.
Das Gesundheitsamt hat zur weiteren Eindämmung in einer Grundschule die Schließung einer Klasse bis einschließlich Freitag, 26.11.2021, angeordnet.
Mit den heute gemeldeten Fallzahlen über das Robert-Koch-Institut (RKI) ist die Altersgruppe der 5 bis 14-Jährigen besonders betroffen. Für diese Altersgruppe wird die Inzidenz mit 2959 angegeben.
Bestehende Cluster im Landkreis Dahme-Spreewald
Mit dem Stand von heute, 25.11.2021, hat das Gesundheitsamt 19 Covid-19-Cluster festgestellt. Sie teilen sich folgendermaßen auf:
Kindergarten (zwei Einrichtung)
Schulen (12 Einrichtungen), davon in einer Grundschule die Absonderung für eine Klasse bis einschließlich Freitag 26.11.2021
Weitere Einrichtungen: Seniorenheim (eine Einrichtung)
Krankenhaus (zwei Krankenhäuser)
ambulanter Pflegedienst (eine Einrichtung)
Betreute Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderung (eine Einrichtung)
Alle Informationen zu den aktuellen Bestimmungen des Landes Brandenburg entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 23.11.2021.