Bund und Länder einigten sich auf neues Unterhaltsvorschussgesetz
Hinweis des Jugendamtes: Anträge können erst nach Inkrafttreten des Gesetztes bearbeitet werden
Die von der Bundesregierung angekündigte Anspruchsausweitung im Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) wird nach Einigung von Bund und Ländern voraussichtlich zum 01.07.2017 in Kraft treten.
Nach dem neuen Gesetz sollen alle minderjährigen Kinder alleinerziehender Eltern künftig einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben. Der staatliche Vorschuss soll bis zum 18. Lebensjahr ausgeweitet und die Begrenzung der Bezugsdauer aufgehoben werden.
Wichtig: Unterhaltsvorschussanträge dafür können erst nach Gesetzesbeschluss vom Jugendamt entgegen genommen werden. Bereits jetzt eingehende Anträge müssen abgelehnt werden, da die rechtliche Grundlage fehlt.
Jedoch sind die Anträge für Unterhaltsvorschussleistungen bereits auf der Internetseite des Landkreises Dahme-Spreewald sowie in den Verwaltungsstandorten der Kreisverwaltung erhältlich.
Der Antrag ist in Papierform, vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit den geforderten Unterlagen an die UV-Stellen im LDS zu leiten (per Post, Abgabe an der Bürgerinformation).
Für die Bearbeitung von Anträgen nach dem neuen UVG muss das Gesetz aber erst in Kraft treten. Bitte gedulden Sie sich bis zu diesem Zeitpunkt, mindestens jedoch bis zum 01.07.2017.
Antrag auf leistungen nach dem UVG
Merkblatt zum UVG