Pres­se­mit­tei­lung

2009 / 0004 - 09.01.2009

Biometrisches Passbild für Führerschein erforderlich

Biometrisches Passbild für Führerschein erforderlich



Die Lichtbilder im Führerschein müssen jetzt den Vorgaben der Passverordnung entsprechen. Darauf weist die Führerscheinstelle des Landkreises Dahme-Spreewald hin. Damit gilt: Für das Bestellen eines Führerscheins ist wie beim Reisepass ein biometrisches Passbild erforderlich. Diese Regelung trifft auch für das Beantragen eines internationalen Führerscheins zu.

Das Lichtbild muss eine Größe von 45 mal 35 Millimeter haben. Das Gesicht soll zentriert auf dem Foto platziert sein. Die Person hat auf dem Foto mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera zu blicken. Es darf grundsätzlich keine Kopfbedeckung getragen werden. Der Hintergrund muss einfarbig hell sein (idealerweise neutral grau) und einen Kontrast zum Gesicht und zu den Haaren aufweisen. Es wird geraten, den jeweiligen Fotografen bei Erstellung des Fotos darauf hinzuweisen.

Die Führerscheinstelle weist noch auf eine weitere Änderung hin. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung muss der Inhaber eines Führerscheins jetzt unverzüglich melden, wenn ihm sein Führerschein abhanden gekommen ist und sich sofort ein Ersatzdokument ausstellen lassen, sofern er nicht auf die Fahrerlaubnis verzichtet.

Bisher war das Ausstellen eines befristeten Ersatzdokumentes für die Zeit bis zur Aushändigung des neuen Führerscheins freiwillig. Das Unterlassen der sofortigen Meldung als auch des Beantragens eines Ersatzdokumentes gilt jetzt als Ordnungswidrigkeit. Diese kann spätestens dann teuer werden, wenn ein Fahrzeugführer in eine Kontrolle gerät und dabei ohne gültige Papiere angetroffen wird.