Pres­se­mit­tei­lung

2009 / 0050 - 10.03.2009

Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Umsetzung der Badegewässerverordnung des Landes Brandenburg

Das Gesundheitsamt hat in Abstimmung mit anderen Fachämtern des Landkreises Dahme-Spreewald und den Kommunen gemäß § 11 der Badegewässerverordnung des Landes Brandenburg (BbgBadV vom 06.02.2008) 32 Badestellen bestimmt.

Diese Badegewässer sind jeweils bis zum 31.3.2009 der zuständigen Landesbehörde mitzuteilen und werden vor Beginn der Badesaison im Amtsblatt des Landes veröffentlicht. Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Landkreises unter www.dahme-spreewald.de und in der örtlichen Presse.

Die Überwachung beginnt 14 Tage vor Beginn der Badesaison, also Anfang Mai, und wird in einem Abstand von 4 Wochen weitergeführt.

Die Überwachung beinhaltet Vor-Ort-Besichtigungen sowie Probenahmen und Analysen des Wassers. Die zu untersuchenden Parameter werden durch die Verordnung bestimmt.

Für die Beurteilung eines Badegewässers ist auch der Zustand des näheren Umfeldes von Bedeutung (Infrastruktur, Abwasserbeseitigung, unerlaubte Einleitungen, belastete Zuflüsse und ähnliches).

Hinweise und Anregungen können Sie an folgende Stellen richten:

Landkreis Dahme-Spreewald
Beethovenweg 14
15907 Lübben

Gesundheitsamt
Frau Klinkmüller: 03546-201773
Frau Reise: 03375-262143
gesundheitsamt@dahme-spreewald.de

Untere Wasserbehörde
Frau Block: 03546-201623
umweltamt@dahme-spreewald.de