Bekanntmachung
B E K A N N T M A C H U NG
der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg
Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg informiert die Öffentlichkeit gemäß § 15 des Raumordnungsgesetzes des Bundes (ROG) über die Eröffnung des Raumordnungsverfahrens für das Vorhaben
Hotel- und Ferienhausanlage Niederlehme (Königswald Resort)
Das Verfahren wird am 15. Juli 2013 eröffnet.
Die Log Homes Berlin Vermögensverwaltung GmbH plant in Niederlehme, Ortsteil von Königs Wusterhausen, eine Hotel- und Ferienhausanlage mit einer Kapazität von etwa 1.800 Betten.
Es sollen im vorgesehenen Gebiet am nordöstlichen Ortsrand von Niederlehme zwei Hotelbauten, drei Boardinghausanlagen (als Unterkunft für Langzeitaufenthalte) und zwei Feriendörfer entstehen. Ein Angebot an Sport- und Freizeiteinrichtungen rundet das Angebot ab.
Das raumbedeutsame Vorhaben wird sich voraussichtlich auf die umliegenden Gemeinden, Städte und Stadtbezirke auswirken. Es wird der betroffenen Öffentlichkeit daher die Möglichkeit gegeben, Hinweise und Anregungen zum Vorhaben einzubringen.
Die Verfahrensunterlagen liegen zur Einsichtnahme und zur schriftlichen Abgabe von Hinweisen und Anregungen für einen Monat vom 15. Juli bis zum 15. August 2013 während der Dienstzeiten wie folgt aus:
Landkreis Dahme-Spreewald
Dezernat für Planung, Bauwesen und Umwelt
Amt für Kreisentwicklung und Denkmalschutz
Sachgebiet Kreisentwicklung
Brückenstraße 41, Raum 210
15711 Königs Wusterhausen
Tel.: 03375 – 26 24 00
E-Mail: kreisentwicklung(at)dahme-spreewald.de
Auslegungszeiten:
Mo. 7 – 12 und 13 - 16 Uhr
Di. 7 – 12 und 13 - 18 Uhr
Mi. 7 – 12 und 13 - 16 Uhr
Do. 7– 12 und 13 - 16 Uhr
Fr. 7 – 12 Uhr
Stadt Königs Wusterhausen
Rathaus, Bürgerservice
Schlossstraße 3
15711 Königs Wusterhausen
Tel.: 03375 – 273 309
E-Mail: buergerservice@stadt-kw.brandenburg.de
Auslegungszeiten:
Mo. 9 – 12 Uhr
Di. 9 – 18 Uhr
Mi. 9 – 16 Uhr
Do. 9 – 17 Uhr
Fr. 9 – 12 Uhr
Gemeinde Zeuthen
Rathaus
Amt für Ortsentwicklung / Bauamt
Schillerstraße 1
15738 Zeuthen
Tel.: 033762 - 753 565
E-Mail: lange@zeuthen.de
Auslegungszeiten:
Mo. 9 – 12 und 13 - 14 Uhr
Di. 9 – 12 und 13 - 18 Uhr
Mi. 9 – 12 und 13 - 14 Uhr
Do. 9 – 12 und 13 - 17 Uhr
Fr. 9 – 12 Uhr
Stadt Wildau
Bauverwaltung/ Facility Management
Karl-Marx-Straße 36, Raum 102
15745 Wildau
Tel.: 03375 – 50 54 22
E-Mail: kerstin.paul@wildau.com
Auslegungszeiten:
Mo. 9 – 12 und 13 - 15.30 Uhr
Di. 9 – 12 und 14 - 18 Uhr
Mi. 9 – 12 und 13 - 15.30 Uhr
Do. 9 – 12 und 14 - 18 Uhr
Fr. 9 – 12 Uhr
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Abteilung für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt
Stadtentwicklungsamt
Fachbereich Stadtplanung
Vorbereitende Bauleitplanung
Rathaus Köpenick, Raum 150
Alt-Köpenick 21
12555 Berlin
Tel.: 030 – 90 297 2547 / 2312
E-Mail: beate.szulzewsky@ba-tk.berlin.de
Auslegungszeiten:
Mo. 9 – 16 Uhr
Di. 9 – 16 Uhr
Mi. 9 – 16 Uhr
Do. 9 – 18 Uhr
Fr. 9 – 13 Uhr
Die Verfahrensunterlagen können außerdem nach vorheriger telefonischer Absprache bei der verfahrensführenden Behörde eingesehen werden:
Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg
Gulbener Straße 24, Referat GL 4
03046 Cottbus
Tel. 0355 – 49 49 24 52 (Frau Trog)
Die Unterlagen können ebenso jederzeit unter folgender Internetadresse eingesehen werden:
http://gl.berlin-brandenburg.de/vollzug/rov/hotel-und-ferienhausanlage-niederlehme.html
Anregungen und Hinweise zum Vorhaben werden bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bis einschließlich 29. August 2013 schriftlich oder persönlich zur Niederschrift bei den vorstehend genannten Auslegungsstellen entgegengenommen.
-
Das Raumordnungsverfahren mit integrierter raumordnerischer Umwelt- und FFH-Verträglichkeitsprüfung wird von der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg durchgeführt.
Im Raumordnungsverfahren werden die raumbedeutsamen Auswirkungen der Planung unter überörtlichen Gesichtspunkten geprüft, insbesondere die Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung und die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen.
Gegenstand der Prüfung ist die vom Planungsträger Log Homes Berlin Vermögensverwaltung GmbH eingebrachte Standortvariante.
Wichtige Hinweise
Das Raumordnungsverfahren trifft noch keine detaillierten Festlegungen. Es hat deswegen keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber dem einzelnen Bürger. Hierzu dient das nachfolgende Genehmigungsverfahren (Bebauungsplanverfahren).
Die Öffentlichkeitsbeteiligung im Raumordnungsverfahren dient sowohl der frühzeitigen Information der Bürger über das Vorhaben als auch der Meinungsbildung der verfahrensführenden Behörde. Neben der Öffentlichkeit werden zeitgleich alle in ihrem fachlichen oder räumlichen Aufgabenbereich berührten öffentlichen Stellen beteiligt.
Die fachlich relevanten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen werden im Verfahren berücksichtigt. Eine Erörterung mit der Öffentlichkeit bzw. eine Beantwortung eingegangener Schreiben ist nicht vorgesehen. Sollten sich jedoch im Raumordnungsverfahren Anhaltspunkte ergeben, welche weitergehende Erörterungen erforderlich machen, so können diese durchgeführt werden.
Die Öffentlichkeit wird nach Abschluss des Verfahrens über das Ergebnis informiert.
Gemeinsame Landesplanungsabteilung
der Länder Berlin und Brandenburg
Referat GL 4
Gulbener Straße 24
03046 Cottbus